AW: Daten downloaden
Prinzipiell kann ich da immer nur raten, derlei Dinge sofort schriftlich zu tätigen aber auch die Termine schriftlich bestätigen zu lassen. Auch bei der Kündigung, am besten per Einschreiben mit Rückschein (kostet ist aber sicherer), ohne feste Terminangabe und nur "bis zum nächstmöglichen Termin" angeben. In der Regel wird man dir genau diesen mit der bestätigten Kündigung auch benennen. So hast du gleich eine schriftliche Kündigungsbestätigung, mit festgelegtem Termin.
Hilft dir zwar jetzt nicht viel, aber es wird ja auch nicht die letzte Kündigung in deinem Leben sein, welche du einleiten wirst.
Früher aus dem Vertrag kommst du in der Regel nur, wenn 1&1 vertraglich zugesicherte Leistungen nicht erbringt. Dann darfst du als Verbraucher von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ist aber schwer so etwas nachzuweisen und geht dann auch oft vor Gericht.