Zweitschaden ohne Entschädigung bei vorhandenem Erstschaden

Joaquin

Administrator
Teammitglied
Wer einen Verkerhsunfall am Fahrzeug hat, tut gut daran, diesen schnell beseitigen und reparieren zu lassen, denn tritt an der selben Stelle erneut ein Unfall ein, muss der Geschädigte exakt beweißen, welcher Schaden nun Vorschaden war und welcher der Zweitschaden. Nur wenn er dies einwandfrei darstellen und Beweisen kann, erhält er auch den vollen Zweitschaden ersetzt, ansonsten erhält er für den Zweitschaden keine Entschädigung, so das Kammergericht.
 
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