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<blockquote data-quote="Gast2096" data-source="post: 82386"><p>Gesetzlich oder privat Krankenversichern?</p><p></p><p></p><p>Vorteile der gesetzlichen Krankenkasse </p><p> </p><p>kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern ohne Einkommen </p><p>grundsätzliche Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub </p><p>Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit und Erkrankung eines Kindes </p><p>Stellung einer Haushaltshilfe bei Krankenhausaufenthalt der Mutter und Berufstätigkeit des Vaters </p><p>Mutterschaftsgeld und Vorsorgekuren für Mütter </p><p>beim Sozialgericht ist eine kostenlose Klage gegen Widerspruchsbescheide der Kasse möglich </p><p></p><p></p><p>Vorteile der privaten Krankenversicherung </p><p></p><p>freie Arztwahl </p><p>freie Krankenhauswahl </p><p>zu erbringende Leistungen werden vertraglich bindend festgelegt (z.B. Behandlung durch Chefarzt, Einbettzimmer, Zahnersatz, Brillengestell, Heilpraktiker) </p><p>Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen möglich </p><p>europaweiter Krankenschutz </p><p>weltweiter Krankenschutz für 2 Monate </p><p></p><p></p><p>Nachteile der gesetzlichen Krankenkasse </p><p> </p><p>Behandlung erfolgt durch Vertragsärzte und Zahnärzte der Kasse </p><p>Die Wahl des Krankenhauses ist meistens eingeschränkt. Der Arzt weist dann in eins der zwei nächstgelegenen ein. </p><p>nach Krankenbehandlung im Ausland erfolgt keine Übernahme der Rücktransportkosten </p><p>Für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel, Kuren, Krankenwagen sowie Zahnersatz müssen die Patienten Zuzahlungen leisten </p><p></p><p></p><p>Nachteile der privaten Krankenversicherung </p><p></p><p>Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen </p><p>jedes Familienmitglied zahlt eigenen Monatsbeitrag </p><p>Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten Jahren </p><p>keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten </p><p>das Recht, Leistungen in Anspruch zu nehmen, wird erst nach dreimonatiger Wartezeit erworben </p><p>Rechnungen werden dem Privatpatienten zugestellt, dieser muss sie sich von der Versicherung erstatten lassen </p><p>Rechtstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor dem Zivilgericht durchgeführt</p><p></p><p></p><p>Quelle:</p><p>1a-krankenkassen.de/?gclid=CP-8srHOwZQCFQ4NuwodzHak_w</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Gast2096, post: 82386"] Gesetzlich oder privat Krankenversichern? Vorteile der gesetzlichen Krankenkasse kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern ohne Einkommen grundsätzliche Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit und Erkrankung eines Kindes Stellung einer Haushaltshilfe bei Krankenhausaufenthalt der Mutter und Berufstätigkeit des Vaters Mutterschaftsgeld und Vorsorgekuren für Mütter beim Sozialgericht ist eine kostenlose Klage gegen Widerspruchsbescheide der Kasse möglich Vorteile der privaten Krankenversicherung freie Arztwahl freie Krankenhauswahl zu erbringende Leistungen werden vertraglich bindend festgelegt (z.B. Behandlung durch Chefarzt, Einbettzimmer, Zahnersatz, Brillengestell, Heilpraktiker) Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen möglich europaweiter Krankenschutz weltweiter Krankenschutz für 2 Monate Nachteile der gesetzlichen Krankenkasse Behandlung erfolgt durch Vertragsärzte und Zahnärzte der Kasse Die Wahl des Krankenhauses ist meistens eingeschränkt. Der Arzt weist dann in eins der zwei nächstgelegenen ein. nach Krankenbehandlung im Ausland erfolgt keine Übernahme der Rücktransportkosten Für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel, Kuren, Krankenwagen sowie Zahnersatz müssen die Patienten Zuzahlungen leisten Nachteile der privaten Krankenversicherung Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen jedes Familienmitglied zahlt eigenen Monatsbeitrag Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten Jahren keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten das Recht, Leistungen in Anspruch zu nehmen, wird erst nach dreimonatiger Wartezeit erworben Rechnungen werden dem Privatpatienten zugestellt, dieser muss sie sich von der Versicherung erstatten lassen Rechtstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor dem Zivilgericht durchgeführt Quelle: 1a-krankenkassen.de/?gclid=CP-8srHOwZQCFQ4NuwodzHak_w [/QUOTE]
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