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Soll anstelle der Wehrpflicht ein soziales Pflichtjahr für alle (Frauen&Männer) eingeführt werden?
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<blockquote data-quote="bokos" data-source="post: 114446" data-attributes="member: 2909"><p>Nein, das ist nicht frei wählbar!</p><p></p><p>Jeder männlicher Deutscher ab 18 Jahren ist verpflichtet seinen Dienst an der Waffe nach zukommen.</p><p></p><p>Feuerwehr, Kathastrophenschutz, Polizei sind alternativen. Aber man kann theoretisch trotzdem jeder Zeit zum Dienst an der Waffe herangezogen werden.</p><p></p><p>Laut Grundgesetz kann man aus "Gewissensgründen" den Dienst an der Waffe verweigern. Dies muß man bei seinem zuständigen Kreiswehrersatzamt bzw Bundesamt für den Zivildienst (BAZ), mit Sitz in Köln, beantragen. Und dort muß man begründen, weswegen man aus Gewissensgründen verweigern will. Erst wenn dieser Antrag anerkannt ist, ist man vom Dienst an der Waffe unwiderruflich befreit. Man muß allerdings dann zum Zivildienst.</p><p></p><p>Wenn man beides Verweigert, also auch den Zivildienst kann das neben einer Geldstrafe auch mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="bokos, post: 114446, member: 2909"] Nein, das ist nicht frei wählbar! Jeder männlicher Deutscher ab 18 Jahren ist verpflichtet seinen Dienst an der Waffe nach zukommen. Feuerwehr, Kathastrophenschutz, Polizei sind alternativen. Aber man kann theoretisch trotzdem jeder Zeit zum Dienst an der Waffe herangezogen werden. Laut Grundgesetz kann man aus "Gewissensgründen" den Dienst an der Waffe verweigern. Dies muß man bei seinem zuständigen Kreiswehrersatzamt bzw Bundesamt für den Zivildienst (BAZ), mit Sitz in Köln, beantragen. Und dort muß man begründen, weswegen man aus Gewissensgründen verweigern will. Erst wenn dieser Antrag anerkannt ist, ist man vom Dienst an der Waffe unwiderruflich befreit. Man muß allerdings dann zum Zivildienst. Wenn man beides Verweigert, also auch den Zivildienst kann das neben einer Geldstrafe auch mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden. [/QUOTE]
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