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Soll anstelle der Wehrpflicht ein soziales Pflichtjahr für alle (Frauen&Männer) eingeführt werden?
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<blockquote data-quote="bokos" data-source="post: 114441" data-attributes="member: 2909"><p>Wo können Männer frei wählen? Jeder männliche deutsche Erwachsene ist zum Wehrdienst verpflichtet. Er hat keine Wahl, sondern er MUSS zum Wehrdienst.</p><p></p><p>Das Grundgesetz sieht eine Ausnahme um nicht den Dienst an der Waffe ableisten zu müssen. Unsere "Gründungsväter" vom Grundgesetz haben den Dienst an der Waffe zur Pflicht eines jedes männlichen volljährigen deutschen Gemacht.</p><p></p><p>Ausnahme ist die, dass man, und dass wurde ebenfalls im Grundgesetz verankert, aus "Gewissensgründen" den Dienst an der Waffe verweigern kann. Aber es sollte bekannt sein, dass es nicht ausreicht, wenn man einfach sagt: "Ich verweigere!"</p><p></p><p>Es muß ein formaler Antrag beim BAZ gestellt werden. Zu diesen Antrag muß eine ausführliche Begründung beigelegt werden, aus der glaubhaft hervorgeht, dass es sich wirklich aus Gewissensgründen handelt und nicht aus gewissen Gründen.</p><p></p><p>Der Zivildienst ist immer noch formal eine Ausnahme. Der Dienst an der Waffe ist laut Grundgesetz immer noch die Regel.</p><p></p><p>Meine persönliche Meinung ist, dass der Zivildienst der eigentliche Grund ist, weswegen es immer noch die Wehrpflicht gibt. Denn seien wir mal ehrlich: Sollte die Wehrpflicht ersatzlos abgeschafft werden, wär das gleichzeitig der Todesstoss unseres Sozialsystems.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="bokos, post: 114441, member: 2909"] Wo können Männer frei wählen? Jeder männliche deutsche Erwachsene ist zum Wehrdienst verpflichtet. Er hat keine Wahl, sondern er MUSS zum Wehrdienst. Das Grundgesetz sieht eine Ausnahme um nicht den Dienst an der Waffe ableisten zu müssen. Unsere "Gründungsväter" vom Grundgesetz haben den Dienst an der Waffe zur Pflicht eines jedes männlichen volljährigen deutschen Gemacht. Ausnahme ist die, dass man, und dass wurde ebenfalls im Grundgesetz verankert, aus "Gewissensgründen" den Dienst an der Waffe verweigern kann. Aber es sollte bekannt sein, dass es nicht ausreicht, wenn man einfach sagt: "Ich verweigere!" Es muß ein formaler Antrag beim BAZ gestellt werden. Zu diesen Antrag muß eine ausführliche Begründung beigelegt werden, aus der glaubhaft hervorgeht, dass es sich wirklich aus Gewissensgründen handelt und nicht aus gewissen Gründen. Der Zivildienst ist immer noch formal eine Ausnahme. Der Dienst an der Waffe ist laut Grundgesetz immer noch die Regel. Meine persönliche Meinung ist, dass der Zivildienst der eigentliche Grund ist, weswegen es immer noch die Wehrpflicht gibt. Denn seien wir mal ehrlich: Sollte die Wehrpflicht ersatzlos abgeschafft werden, wär das gleichzeitig der Todesstoss unseres Sozialsystems. [/QUOTE]
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