Grossbritanien : Es ist verboten. im Westminster -Palast zu sterben. Wenn sich dies doch ereignet, muss der Leichnam vor der Ausstellung der Sterbeurkunde aus dem Gebäude
entfernt werden. Grund : Da es sich um einen königlichen Palast handelt, hätte der
Tote ansonsten Anspruch auf ein Staatsbegräbnis.