Rutschgefahr in Autowaschanlagen ohne Schadenersatz und Haftung

Joaquin

Administrator
Teammitglied
Wer eine Waschanlage benutzt, tut dies in gewisser Weise auf eigenes Risiko hin. Von einem solchem Nutzer wird erwartet, dass er sich der rutschigen Gefahr durch Wasser und Waschmittel bewusst ist. Derartige Gefahren einer Anlage werden nicht von der Verkehrssicherungspflicht erfasst. Durchschreitet ein Autowaschanlagen-Nutzer hier zum Beispiel desn rutschigen Waschbogen und stürzt, so ist der Betreiber der Waschanlage nicht für Schäden haftbar. Wer derartige Gefahren sieht und trotz der Gefahr nicht mit der nötigen Vorsicht handelt, der hat keinerlei Anspruch auf Schadenersatz, so das Landgericht Bielefeld.
 
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