Mark Medlock muss wegen sexueller Nötigung 56.000 Euro Strafe zahlen

Joaquin

Administrator
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7. Januar 2009
Mark Medlock muss wegen sexueller Nötigung 56.000 Euro Strafe zahlen

Mark Medlock, Gewinner der vierten Staffel der Castingshow Deutschland sucht den Superstar (DSDS), mit vollem Namen auch bekannt unter Mark Leon Medlock bekannt, darf nun eine kleine Strafe von 56.000 Euro wegen sexueller Nötigung zahlen.

Wie konnte das passieren und was war passiert?

Also zuerst war da die Anzeige weil Mark Medlock den 52 Jährigen Computerfachmann Frank W. in der Sauna verprügelt hat. Wenig später wurde bekannt, dass da doch noch ein Verfahren wegen sexueller Nötigung angegliedert wurde, weil Mark Medlock den 21 Jährigen Veranstaltungskaufmann Stephan V. auf einer Party sexuell bedrängt haben sollte.

Wie die Tat abgelaufen sein soll, beschreibt das Opfer folgendermaßen:

„Ich war auf der Toilette, als sich Herr Medlock unter Anwendung körperlicher Kraft Zugang zum Bad verschaffte. Medlock starrte über einen Spiegel in Richtung meines Penis’, was ich mir verbat. Kurz darauf fasste er mir von hinten mit der rechten Hand an meinen Penis. Er war dabei so energisch und ließ nicht los, dass ich ihn wegdrängen musste.“

Mark Medlock hatte zwar Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt aber diesen dann doch zurückgezogen um somit einen öffentlichen Prozess und damit einer möglichen Gefängnisstrafe zu entgehen. Dieses wohl eindeutige Schuldgeständnis hat Mark Medlock zwar seine Freiheit bewahrt, aber dafür muss er nun 56.000 Euro Strafe zahlen.

Die Strafe über die 56.000 Euro berechnet sich nach 140 Tagessätzen zu je 400 Euro. Gar nicht mal ein so schlechter Verdienst, von dem die Mädchen von Queensberry nur träumen können.

Dadurch dass er den Strafbefehl formell angenommen hat kann nun das Opfer jedoch auch zivilrechtlich Klage einreichen. Ob sich da Mark Medlock auch Außergerichtlich einigen wird?

Da Medlock den Strafbefehl angenommen hat, droht ihm jetzt auch eine mögliche zivilrechtliche Klage des Geschädigten und durch das quasi zugestehen der Strafe, stehen die Chancen gar nichtmal so schlecht für das Opfer.
 

Joaquin

Administrator
Teammitglied
Alte Blogkommentare:
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8. Januar 2009 um 08:11 Uhr

Biene sagt,

Wie kann man so einen unwahren “Artikel” verfasen.
Hier hat der Schreiben mächtig geschlafen.
Nichts mit sexueller Nötigung.
#

14. Mai 2009 um 07:04 Uhr

Petra Häuser sagt,

Ich werde diesen Link an seine Plattenfirma weiterleiten, da diese unwahre Behauptung einen Straftatbestand erfüllt.

MfG
 
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