Enriquez_mz
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Auf den ersten Blick mag einem die Analogie zwischen den derzeitig geforderten Killerspielverbot und einem Musikverbot, nicht wirklich ersichtlich sein, aber wenn es um eine pauschale Verteufelung geht, dann ist es mit den Argumenten nicht weit her, wie uns die Vergangenheit lehrt:
Walzer: Wegen der engen Körperhaltung galt der Tanz als unmoralisch. In Bayern wurden 1760 die „walzend und schutzend Tänz“ verboten, ab 1772 galt das Verbot auch im Land Salzburg, da es dabei zu „unzüchtigen Betastungen“ kommen konnte.
Jazz: Am 12. Oktober 1935 verkündet Reichssendeleiter Eugen Hadamovsky – einen Monat nach dem Erlass der so genannten Nürnberger Rassegesetze: “Mit dem heutigen Tag spreche ich ein endgültiges Verbot des Nigger-Jazz für den gesamten deutschen Rundfunk aus.” Diese Musik sei “eine Angelegenheit von Halbwilden” und gehöre deshalb “in ein Museum für Völkerkunde, nicht aber in ein Kulturinstitut”.
Rock’n'Roll: Besonders sein Hüftschwung, der ihm den Beinamen „Elvis the pelvis“ („Elvis, das Becken“) einbrachte, wurde legendär, war aber auch ständiger Stein des Anstoßes für die öffentliche Meinung im konservativen Klima in den USA der 50er Jahre. Elternverbände und allen voran die Kirche fürchteten einen generellen Verfall von Sittlichkeit, Moral und ethischen Werten bei der fanatisierten Jugend; ein großer Teil der amerikanischen Presse verteufelte ihn aufgrund dessen u. a. als „Botschafter des schlechten Geschmacks“, „sexuellen Freibeuter“ oder gar „musikalischen Abschaum“ und heizte die Stimmung dadurch zusätzlich an. Das führte soweit, dass ihm in manchen Bundesstaaten die Polizei wegen des starken öffentlichen Druckes bei Konzerten den Hüftschwung unter Androhung von Strafen verbot.
Rock’n'Roll / Beat: In DDR-Zeiten verbot die zuständige Kulturbehörde Musikgruppen, wenn sie deren Musik für zu westlich oder für regimekritisch hielt. Besonders abgesehen hatten es die DDR-Oberen auf den Rock`n`Roll, der so genannten Beat-Musik. Sie wurde 1965 verboten.
Walzer: Wegen der engen Körperhaltung galt der Tanz als unmoralisch. In Bayern wurden 1760 die „walzend und schutzend Tänz“ verboten, ab 1772 galt das Verbot auch im Land Salzburg, da es dabei zu „unzüchtigen Betastungen“ kommen konnte.
Jazz: Am 12. Oktober 1935 verkündet Reichssendeleiter Eugen Hadamovsky – einen Monat nach dem Erlass der so genannten Nürnberger Rassegesetze: “Mit dem heutigen Tag spreche ich ein endgültiges Verbot des Nigger-Jazz für den gesamten deutschen Rundfunk aus.” Diese Musik sei “eine Angelegenheit von Halbwilden” und gehöre deshalb “in ein Museum für Völkerkunde, nicht aber in ein Kulturinstitut”.
Rock’n'Roll: Besonders sein Hüftschwung, der ihm den Beinamen „Elvis the pelvis“ („Elvis, das Becken“) einbrachte, wurde legendär, war aber auch ständiger Stein des Anstoßes für die öffentliche Meinung im konservativen Klima in den USA der 50er Jahre. Elternverbände und allen voran die Kirche fürchteten einen generellen Verfall von Sittlichkeit, Moral und ethischen Werten bei der fanatisierten Jugend; ein großer Teil der amerikanischen Presse verteufelte ihn aufgrund dessen u. a. als „Botschafter des schlechten Geschmacks“, „sexuellen Freibeuter“ oder gar „musikalischen Abschaum“ und heizte die Stimmung dadurch zusätzlich an. Das führte soweit, dass ihm in manchen Bundesstaaten die Polizei wegen des starken öffentlichen Druckes bei Konzerten den Hüftschwung unter Androhung von Strafen verbot.
Rock’n'Roll / Beat: In DDR-Zeiten verbot die zuständige Kulturbehörde Musikgruppen, wenn sie deren Musik für zu westlich oder für regimekritisch hielt. Besonders abgesehen hatten es die DDR-Oberen auf den Rock`n`Roll, der so genannten Beat-Musik. Sie wurde 1965 verboten.