Inzest (auch Blutschande) (von lat.: incestum „Unzucht“, „Blutschande“[1]) bezeichnet Geschlechtsverkehr zwischen nahen Verwandten, insbesondere die Komponente des Verbots, der gesellschaftlichen Akzeptanz oder auch der gesellschaftlichen Verpflichtung.
Jede Kultur, jede Gesellschaft, jede Religion und jeder Stamm hat andere Vorstellungen davon, was verbotener Inzest ist bzw. welcher Inzest von den Mitgliedern gewünscht oder sogar gefordert wird. Das Inzesttabu richtet sich in allen Kulturen nach der verwandtschaftlichen Nähe. Jedoch unterscheidet es sich von Kultur zu Kultur, wer als nah gilt.
Der Begriff ist abzugrenzen von der Inzucht, welches eher auf die genetische Komponente abzielt und in der Tier- und Pflanzenzucht als ein gebräuchliches Verfahren zur Stabilisierung bestimmter Merkmale angewendet wird. Die früher verbreiteten Eheschließungen unter nahen Verwandten im europäischen Hochadel, in abgelegenen, ländlichen Gegenden oder in Auslandsgemeinden werden insbesondere als soziale Inzucht bezeichnet.
In Deutschland ist Inzest strafbar, die Strafbarkeit ist jedoch gesellschaftlich umstritten. U. a. hat der Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hassemer, dessen Senat 2008 über einen Inzest-Fall zu entscheiden hatte, das juristisch verankerte Inzestverbot in Deutschland als unplausibel und problematisch kritisiert und seine Legitimierung in Frage gestellt.