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<blockquote data-quote="Joaquin" data-source="post: 135748" data-attributes="member: 1"><p>AGB's sind so lange von Bedeutung, soweit sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Laut einem BGH-Urteil müssen Anbieter von Internetzugängen, eine 97 Prozentige Verfügbarkeit des Dienstes gewähren. Bei einer Überschreitung, kann man jene Kosten von ihnen zurück verlangen, welche durch Alternativen entstehen, wenn man dies dadurch zu überbrücken versucht. Also zum Beispiel Smartphone als Hotspot und Zugang verwenden, und die dadurch, zusätzliche entstehenden Kosten dann 1&1 in Rechnung stellen. Das kann bei Verwendung von Videodiensten, Backups, von Hostingdateien usw. dann aber schnell ins Geld gehen.</p><p></p><p>Dies ist zumindest der erste Stand dessen, was ich so im Netz lesen konnte.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Joaquin, post: 135748, member: 1"] AGB's sind so lange von Bedeutung, soweit sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Laut einem BGH-Urteil müssen Anbieter von Internetzugängen, eine 97 Prozentige Verfügbarkeit des Dienstes gewähren. Bei einer Überschreitung, kann man jene Kosten von ihnen zurück verlangen, welche durch Alternativen entstehen, wenn man dies dadurch zu überbrücken versucht. Also zum Beispiel Smartphone als Hotspot und Zugang verwenden, und die dadurch, zusätzliche entstehenden Kosten dann 1&1 in Rechnung stellen. Das kann bei Verwendung von Videodiensten, Backups, von Hostingdateien usw. dann aber schnell ins Geld gehen. Dies ist zumindest der erste Stand dessen, was ich so im Netz lesen konnte. [/QUOTE]
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