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Haus mieten - wo rauf muss ich achten?
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<blockquote data-quote="bokos" data-source="post: 126996" data-attributes="member: 2909"><p>Das stimmt nur bedingt! Grundsätzlich es es Aufgabe des Vermieters im Winter für freien Fußweg zu sorgen. Er haftet auch, wenn im Winter der Fußweg vom Schnee nicht geräumt und gestreut wurde und jemand sich verletzt.</p><p></p><p>Ausnahme ist, wenn im Mietvertrag ausdrücklich festgelegt wurde, dass der Mieter dafür verantwortlich ist. der Vermieter wird dann zwar immer noch zur Haftung herangezogen, aber er kann sich dann sämtliche Kosten von seinen Mietern zurück holen.</p><p></p><p>Wenn es so eine Regelung nicht gibt, dann ist Grundsätzlich der Vermieter in der Pflicht und Verantwortung! Deswegen vermute ich mal, dass in 99% der Fälle eine Entsprechende Klausel im Vertrag steht.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="bokos, post: 126996, member: 2909"] Das stimmt nur bedingt! Grundsätzlich es es Aufgabe des Vermieters im Winter für freien Fußweg zu sorgen. Er haftet auch, wenn im Winter der Fußweg vom Schnee nicht geräumt und gestreut wurde und jemand sich verletzt. Ausnahme ist, wenn im Mietvertrag ausdrücklich festgelegt wurde, dass der Mieter dafür verantwortlich ist. der Vermieter wird dann zwar immer noch zur Haftung herangezogen, aber er kann sich dann sämtliche Kosten von seinen Mietern zurück holen. Wenn es so eine Regelung nicht gibt, dann ist Grundsätzlich der Vermieter in der Pflicht und Verantwortung! Deswegen vermute ich mal, dass in 99% der Fälle eine Entsprechende Klausel im Vertrag steht. [/QUOTE]
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