GKV Nachzahlung

Ich möchte hier nur folgenden Sachverhalt schildern und wissen ob mir jemand weiter helfen kann:

A ist bei GKK B versichert. A kündigt 2002 seine Krankenkasse, da er nie krank gewesen ist. Nach dem Studium (2008) möchte A wieder versicherungspflichtig arbeiten und benötigt dazu eine neue KK. Nun stellt er einen Antrag bei Versicherung C. Diese möchte Ihn gerne Versichern und fordert eine Kündigungsbescheinigung der KK B an. B sendet diese an A, welcher diese gleich an C weiterleitet. C ruft daraufhin A an und sagt, er müsse sich zuvor bei seiner letzten KK (B) anmelden und diese dann kündigen um nach 2 Monaten bei C versichert zu werden. A informiert sich bei B. B sagt daraufhin, dass A bis April 2007 seine Beiträge nachversichern zu habe, da seit April 2007 versicherungspflicht besteht.

Nun steht A vor einem Problem. Arbeitgeber D möchte Ihn gerne beschäftigen, A kann und möchte nicht an B zahlen, da er seiner Meinung nach von April 2007 bis Juni 2008 nicht bei B versichert war. Arbeitgebe D besteht zur Abrechnung auf einen Nachweis der KK von A.

Wie hat sich A zu verhalten?
Hat B einen Anspruch auf nicht geleistete Dienste gegen A?
Besteht für A dennoch die Möglichkeit bei D zu arbeiten?

A zeigt sich für eine Lösung, die zum Ziel führt erkenntlich.
 

Meerjungfrau

Benutzer
Hmmm.....das ist schon nicht so einfach bei dir.
Also, eine Versicherungspflicht im Gesundheitswesen gibt es bislang nicht. Ab dem Jahr 2009 soll dieses umgesetzt werden. Dann müssen sich alle versichern die bislang nicht abgesichert sind. Ich sage extra alle, denn es gibt genügend Beamte die bislang keine Krankenversicherung abgeschlossen haben.

Ein Anspruch auf nicht geleistete Dienste? Ganz schwierig. Ich würde dir raten entweder hier zu gucken oder direkt zur Verbraucherzentrale gehen und dich dort schlau zu fragen.

Am Ende dürfte es dann kein Problem sein bei D anzufangen zu arbeiten.

Ich hoffe, dir damit ein wenig weitergeholfen zu haben.

In diesem Sinne

dat Meer
 

roman82

Aktives Mitglied
Na das ist doch eindeutig!
Also ich denke mal dass A eigentlich mit B und C klären sollte, nur wenn C und A , aber nicht B , zu A und B sagt dass es für C ok ist, aber auch nur wenn D damit einverstanden ist. Denn die GKK von B hat Kontakt mit GKV von C und A braucht ja KKV für den D, weil die C, B und A aber nicht D die GKK für A mit D machen müssen.

:lol:
 
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