Kasimir-berlin
Benutzer
Ich möchte hier nur folgenden Sachverhalt schildern und wissen ob mir jemand weiter helfen kann:
A ist bei GKK B versichert. A kündigt 2002 seine Krankenkasse, da er nie krank gewesen ist. Nach dem Studium (2008) möchte A wieder versicherungspflichtig arbeiten und benötigt dazu eine neue KK. Nun stellt er einen Antrag bei Versicherung C. Diese möchte Ihn gerne Versichern und fordert eine Kündigungsbescheinigung der KK B an. B sendet diese an A, welcher diese gleich an C weiterleitet. C ruft daraufhin A an und sagt, er müsse sich zuvor bei seiner letzten KK (B) anmelden und diese dann kündigen um nach 2 Monaten bei C versichert zu werden. A informiert sich bei B. B sagt daraufhin, dass A bis April 2007 seine Beiträge nachversichern zu habe, da seit April 2007 versicherungspflicht besteht.
Nun steht A vor einem Problem. Arbeitgeber D möchte Ihn gerne beschäftigen, A kann und möchte nicht an B zahlen, da er seiner Meinung nach von April 2007 bis Juni 2008 nicht bei B versichert war. Arbeitgebe D besteht zur Abrechnung auf einen Nachweis der KK von A.
Wie hat sich A zu verhalten?
Hat B einen Anspruch auf nicht geleistete Dienste gegen A?
Besteht für A dennoch die Möglichkeit bei D zu arbeiten?
A zeigt sich für eine Lösung, die zum Ziel führt erkenntlich.
A ist bei GKK B versichert. A kündigt 2002 seine Krankenkasse, da er nie krank gewesen ist. Nach dem Studium (2008) möchte A wieder versicherungspflichtig arbeiten und benötigt dazu eine neue KK. Nun stellt er einen Antrag bei Versicherung C. Diese möchte Ihn gerne Versichern und fordert eine Kündigungsbescheinigung der KK B an. B sendet diese an A, welcher diese gleich an C weiterleitet. C ruft daraufhin A an und sagt, er müsse sich zuvor bei seiner letzten KK (B) anmelden und diese dann kündigen um nach 2 Monaten bei C versichert zu werden. A informiert sich bei B. B sagt daraufhin, dass A bis April 2007 seine Beiträge nachversichern zu habe, da seit April 2007 versicherungspflicht besteht.
Nun steht A vor einem Problem. Arbeitgeber D möchte Ihn gerne beschäftigen, A kann und möchte nicht an B zahlen, da er seiner Meinung nach von April 2007 bis Juni 2008 nicht bei B versichert war. Arbeitgebe D besteht zur Abrechnung auf einen Nachweis der KK von A.
Wie hat sich A zu verhalten?
Hat B einen Anspruch auf nicht geleistete Dienste gegen A?
Besteht für A dennoch die Möglichkeit bei D zu arbeiten?
A zeigt sich für eine Lösung, die zum Ziel führt erkenntlich.