Gewerkschaft für Arbeitnehmer in Fastfood-Restaurants NGG

Joaquin

Administrator
Teammitglied
Leider hat es die Mehrheit der Arbeitnehmer in Fastfood-Restaurants nicht leicht. Oftmals gibt es nur einen spärlichen Stundenlohn und viele Arbeitgeber sind darum bemüht, die Rechte der Arbeitnehmer wo es nur möglich ist, zu beschneiden.

Wer hier auf den guten Willen des Arbeitgebers hofft, ist schon verloren. Als Arbeitgeber kann man sich jedoch schon im Vorfeld schützen, indem man der Gewerkschaft für das Nahrungs-, Genuss- und Gaststättengewerbes beitritt. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten oder Kurz NGG genannt, steht hier dem Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Dingen beratend zu Seite und übernimmt bei einem möglichen Prozess gegen den Arbeitgeber, die Kosten für den Anwalt, ebenso wie die Gerichtskosten.

Es ist jedem nur anzuraten, der Gewerkschaft NGG gleich zu Beginn beizutreten und nicht erst dann dort anzufragen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Zudem kann die Gewerkschaft auch dem Arbeitnehmer zur Seite stehen, wenn es darum geht einen Betriebsrat im Betrieb zu gründen. Dier Beitrag den man als Mitglied in der Gewerkschaft NGG bezahlen muss, ist kaum der Rede Wert und stehen in keinem Verhältnis zu den enormen Kosten die in der Regel bei einem Rechtsstreit auf einen zukommen können. Ich kann nur jedem wärmstens empfehlen hier der Gewerkschaft NGG beizutreten.

Im übrigen muss man dem Arbeitgeber nicht verraten, ob man Gewerkschaftsmitglied ist oder nicht, selbst wenn er vorgibt dies vom Arbeitgeber erfahren zu dürfen.
 
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