Fachleute sind sich einig: Ein wichtiger Faktor für die Ausbreitung von Resistenzen war der Antibiotikaeinsatz in der Tiermast. Jahrzehntelang verabreichten Landwirte Rindern, Schweinen und Geflügel Antibiotika. Zum einen, um Infektionen in der Massentierhaltung vorzubeugen. Zum anderen stellte sich auch heraus, dass die Medikamente den Fleischansatz begünstigen. Deshalb nutzten Tierzüchter die Wirkstoffe tonnenweise ganz legal als so genannte „Leistungsförderer“. Damit hemmten sie das Wachstum einer ganzen Reihe von natürlichen Bakterien im Vieh, im Stall und in der Umgebung, begünstigten aber auch die explosionsartige Vermehrung resistenter Keime. Die wiederum bahnten sich in einigen Fällen den Weg zum Menschen – unter anderem durch rohe Eier oder nicht durchgebratenes Fleisch. Rückstände der Arzneimittel fanden sich bereits in Fisch, Honig, Müslis, Joghurt und Meeresfrüchten. Jüngste Studien ergaben, dass auch Pflanzen die Arzneistoffe über Gülle aufnahmen, mit der Bauern ihre Felder düngten. Forscher wiesen resistente Keime und Resistenzgene schon im Trinkwasser nach.
Die Europäische Union reagierte und zog die Mastbeschleuniger schrittweise aus dem Verkehr. Ab 2006 dürfen Bauern in der EU überhaupt keine Antibiotika mehr als Leistungsförderer verabreichen. Gegen Infektionen dürfen Tierärzte jedoch auch weiterhin Penizillin & Co. verschreiben. „Auch ein krankes Tier hat ein Recht auf eine Behandlung“, betont Michael Kresken von der Paul-Ehrlich-Gesellschaft. Erkrankt zum Beispiel Geflügel, erhält die ganze Herde Antibiotika. Allerdings dürfen die Tiere erst nach einer Quarantänezeit geschlachtet werden, damit ihr Fleisch keine Rückstände enthält.
„Es war sicherlich ein richtiger Schritt, Antibiotika in der Tiermast zu verbieten“, sagt der Antibiotika-Experte Franz Daschner. Es dauere jedoch ein bis zwei Jahre, bis ein Effekt sichtbar sei. Und: „Das Verbot allein reicht nicht.“
Die Europäische Union reagierte und zog die Mastbeschleuniger schrittweise aus dem Verkehr. Ab 2006 dürfen Bauern in der EU überhaupt keine Antibiotika mehr als Leistungsförderer verabreichen. Gegen Infektionen dürfen Tierärzte jedoch auch weiterhin Penizillin & Co. verschreiben. „Auch ein krankes Tier hat ein Recht auf eine Behandlung“, betont Michael Kresken von der Paul-Ehrlich-Gesellschaft. Erkrankt zum Beispiel Geflügel, erhält die ganze Herde Antibiotika. Allerdings dürfen die Tiere erst nach einer Quarantänezeit geschlachtet werden, damit ihr Fleisch keine Rückstände enthält.
„Es war sicherlich ein richtiger Schritt, Antibiotika in der Tiermast zu verbieten“, sagt der Antibiotika-Experte Franz Daschner. Es dauere jedoch ein bis zwei Jahre, bis ein Effekt sichtbar sei. Und: „Das Verbot allein reicht nicht.“