Fürsorgepflicht von Taxifahrer gegenüber offensichtlich hilfsbedürftigen Personen

Joaquin

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Als ein Taxifahrer einen Dialysepatienten nach Hause beförderte, stürzte der Patient nach dem Aussteigen zu Boden, wobei er sich verletzte. Daraufhin wollte der Dialysepatient den Taxifahrer auf Verletzung der Fürsorgepflicht verklagen. Das Landgericht Baden-Baden stellte eine generelle und erhöhte Sorgfaltspflicht bei offensichtlich hilfsbedürftigen Personen fest, die man als Taxifahrer auch an den Tag legen sollte. Aber da in diesem Fall Zeugen das korrekte Verhalten des Fahrers bestätigen konnten, wurde der Taxifahrer vom Vorwurf der Verletzung seiner Fürsorgepflicht freigesprochen.
 
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