Frequenzverordnung + Verteilug für drahtlose Mikrofone und In-Ear Monitoring Systeme

Joaquin

Administrator
Teammitglied
Kabellos Instrumente spielen, sich frei auf der Bühne bewegen, kein Kabelsalat über das man auf der Bühne stolpert und dabei Equipment umschmeißt. Per Funk auf der Bühne ist eine große Erleichterung mit der man eine gewisse räumliche unabhängigkeit erreicht, die neben der kabellosen Instrumentierung auch durch das kabellose In-Ear Monitoring unterstützt wird.

Leider gibt es einiges zu beachten, wenn man nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraden will oder gar böse Überraschungen auf der Bühne, wenn statt des eigenen Sounds durch Störungen plötzlich anderes Zeug über die PA läuft.

Es gilt vor allem zu beachten, dass man hier auf den richtigen Frequenzbänder funkt. Dies war bisher fest geregelt, doch nun wurde eine Funknetzumverteilung beschlossen, womit dem Mobilfunknetzes der vierten Generation, also das UMTS-Nachfolger LTE neue Funkfrequenzen zugeteilt wurden. Bei dieser Neuverteilung durch die Bundesnetzagentur lag natürlich die Priorität bei LTE und die Leidtragenden sind unter anderem die bisherigen Funkfrequenzbereiche für Musiker und zwar erheblich.

Da die Anschaffung von derartigem Funkequipment ja schon einiges an Geld kostet, ist es ratsam sich Gedanken hierzu zu machen um nicht später teures, aber nutzloses Equipment in den Händen zu halten, welches man nicht mehr benutzen'/einsetzen darf.

Bis zum 31.12.2015 wird der bisherige Frequenzbereich 790 – 814 und 838 – 862 MHz auch weiterhin anmeldefrei und nutzbar bleiben. Jedoch ist hierbei zu beachten, dass durch den schrittweisen Ausbau von LTE im ländlichen Gebieten, dort mit Störungen zu rechnen ist. Hier muss man also beim Einsatz von Funkmikrofonen und Funk-In-Ear Systemen mit Problemen rechnen und evtl. durch Umprogrammierung der Geräte darauf reagieren.

Ab 2016 gilt jedoch die neue Regelung und nur noch der EU harmonisierte Bereich 863- 865 MHz kann nach wie vor auch von anmeldefreien Geräten betrieben werden.

Im neuem Frequenzbereich für drahtlose Mikrofone und In-Ear Monitoring Systeme zwischen 710 – 790 MHz darf man diese Systeme nur noch nach einer Anmeldung betrieben werden. Diese deutschlandweite Anmeldung kostet einmalig 130,- Euro, beinhaltet beliebig viele Kanäle und kostet im Jahr (Jahresgebühr) dann 10,- Euro pro Sender.

Bei festen Installationen (wichtig für Musikals, Theateraufführungen usw.) können darüber hinaus weitere Frequenzen zugeteilt werden.

Also gerade beim Neukauf solcher Geräte sollte man unbedingt darauf achten, dass diese auch ab dem Jahr 1016 noch problemlos und rechtskonform betrieben werden können.
 
Oben