Fahrschüler gelbitz wer haftet

Skipjack

Benutzer
Hallo ich 17 jahre mache gerade mein führerschein.
Bei meiner letzen nacht fahrt wurde ich auf der autobahn mit ca 110/108 kmh geblitz
bei erlaubten 80 !!! (war eine brücke) naja egal......
Jetzt hab ich natürlich angst wer muss dafür zahlen und eventuell punkte einstecken......

Bitte um HILFE ........
 
G

Gast977

Guest
Zahlen muss der Fahrlehrer, weil er rechtmäßig der Fahrzeuglenker ist. Auch ER bekommt die Punkte...
lass dir keine Strafe aufbinden !

hier kannst du dir Informationen einholen:
verkehrslexikon.de/Module/FahrSchule.php
 

polo-paul

Benutzer
Hab mal ne geschichte von unserem Fahrlehrer mitbekommen. Der hat n schüler bei nem Stau auf dem seitenstreifen fahren lassen weil der auf den nächsten parkplatz wollte. Naja leider war die Polizei hinter denen. Da hat der Lehrer die Strafe aufgebrummt bekommen. Im härtefall kann ihm sogar die Fahrlehrerlizenz abgenommen werden.
 

bokos

Aktives Mitglied
Original von Hans-Peter40
Na aber hundertprozentig muss der Fahrlehrer zahlen. Auf ihn ist ja auch das Auto zugelassen und der Strafzettel kommt zu ihm.

Es ist irrelevant auf wem der Wagen zugelassen ist. Abgesehen davon, dass dem Fahrlehrer die Fahrschule nicht zwangsläufig gehören muß. Wenn er nur Angestellter ist, dann ist auf ihm der Wagen nicht zugelassen.

Jeder, der ein Strafzettel wegen zu schnelles Fahren bekommt, kann einspruch erheben, wenn er nicht gefahren ist. Die Behörden müssen nachweisen, dass er gefahren ist. Allerdings wird er aufgefordert den Namen des Fahrers zu nennen.
 

White Noise

Aktives Mitglied
Der Fahrlehrer haftet nat. da er ja bei Überschreitung der Verkehrsgebote und -Verbote eingreifen kann und muß. Dazu hat er auch ein Bremspedal auf der Beifahrerseite - sofern der Fahrer ein Fahrschüler während einer Fahrstunde ist.
 
bokos, verwechsel bitte nicht dein gefährliches halbwissen über die stvo mit den regelungen, die gesondert für das innenverhältnis zwischen fahrlehrer und -schüler gelten. der fahrschüler haftet nicht. der fahrlehrer trägt die komplette verantwortung für das fehlverhalten des fahrschülers, weil davon ausgegangen wird, dass das was der schüler tut immer durch den fahrlehrer motiviert ist. der fahrlehrer entscheidet ja auch, ob er einen schüler auf die straße lässt.
 

bokos

Aktives Mitglied
Original von Gaensebluemchen
bokos, verwechsel bitte nicht dein gefährliches halbwissen über die stvo mit den regelungen, die gesondert für das innenverhältnis zwischen fahrlehrer und -schüler gelten. der fahrschüler haftet nicht. der fahrlehrer trägt die komplette verantwortung für das fehlverhalten des fahrschülers, weil davon ausgegangen wird, dass das was der schüler tut immer durch den fahrlehrer motiviert ist. der fahrlehrer entscheidet ja auch, ob er einen schüler auf die straße lässt.

Nichts anderes hab ich geschrieben!!!!!


Original von bokos
Der Fahrlehrer haftet, denn rechtlich ist er gefahren

Lese bitte richtig bevor du andere angreifst ...
 
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