Bürokratendefination : " Feuerzeug " = ... ein zur Erzeugung einer Flamme unter Verwendung eines Brennstoffs gefertigtes Gerät , das von Hand betätigt wird und bei dem die Brennstoffversorgung , die nachfüllbar sein kann , eingebaut ist . Es dient in der regel zum beabsichtigten Anzünden insbesondere von Zigaretten , Zigarren und Pfeifen und wird vorhersehbar auch zum Anzünden anderer Materialien verwendet ....................