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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 3154"><p>Das Aufsetzen des letzten Willens sollte man nicht bis zuletzt aufschieben .</p><p>Privatschriftliche Testamente müssen eigenhändig handschriftlich geschrieben werden . Datum und persönliche</p><p>Unterschrift nicht vergessen . Der Ehepartner muss immer mit unterschreiben . Das Testament kann beim Amtsgericht verwahrt werden .</p><p>Das öffentliche Testament errichtet ein Notar .Es wird beim Amtsgericht hinterlegt .Es kann jederzeit widerrufen</p><p>werden , auch durch Herausgabe des hinterlegten Testament durch das Amtsgericht .</p><p>Ein Nottestament kann beim Bürgermeister einer Gemeinde oder auch vor drei nicht miteinander verwandten</p><p>Zeugen abgegeben werden, die ein Protokoll ihrer mündlichen Erklärung anfertigen .</p><p>Ein Erbvertrag kann nur vor einem Notar abgeschlossen werden . Dabei können sie sowohl Vertragspartner als auch</p><p>Dritte zu Erben machen . In einem Erbvertrag können sie auch Auflagen wie z.B. ihre Grabpflege bestimmen</p><p>und einen Testamentsvollstrecker einsetzen .</p><p>Das Pflichtteil am Erbe - im Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils - kann nur Ehe - und eingetragene Lebenspartnern,</p><p>Kindern und Eltern zustehen, nicht jedoch Geschwistern .</p><p>Entzogen werden kann der Anspruch nur selten , etwa wenn die Berechtigten den Erblasser misshandelt oder gar nach</p><p>dem Leben getrachtet haben, oder zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung</p><p>verurteilt wurden .</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 3154"] Das Aufsetzen des letzten Willens sollte man nicht bis zuletzt aufschieben . Privatschriftliche Testamente müssen eigenhändig handschriftlich geschrieben werden . Datum und persönliche Unterschrift nicht vergessen . Der Ehepartner muss immer mit unterschreiben . Das Testament kann beim Amtsgericht verwahrt werden . Das öffentliche Testament errichtet ein Notar .Es wird beim Amtsgericht hinterlegt .Es kann jederzeit widerrufen werden , auch durch Herausgabe des hinterlegten Testament durch das Amtsgericht . Ein Nottestament kann beim Bürgermeister einer Gemeinde oder auch vor drei nicht miteinander verwandten Zeugen abgegeben werden, die ein Protokoll ihrer mündlichen Erklärung anfertigen . Ein Erbvertrag kann nur vor einem Notar abgeschlossen werden . Dabei können sie sowohl Vertragspartner als auch Dritte zu Erben machen . In einem Erbvertrag können sie auch Auflagen wie z.B. ihre Grabpflege bestimmen und einen Testamentsvollstrecker einsetzen . Das Pflichtteil am Erbe - im Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils - kann nur Ehe - und eingetragene Lebenspartnern, Kindern und Eltern zustehen, nicht jedoch Geschwistern . Entzogen werden kann der Anspruch nur selten , etwa wenn die Berechtigten den Erblasser misshandelt oder gar nach dem Leben getrachtet haben, oder zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurden . [/QUOTE]
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