Das Erbe selbst verteilen

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Anonymous

Guest
Das Aufsetzen des letzten Willens sollte man nicht bis zuletzt aufschieben .
Privatschriftliche Testamente müssen eigenhändig handschriftlich geschrieben werden . Datum und persönliche
Unterschrift nicht vergessen . Der Ehepartner muss immer mit unterschreiben . Das Testament kann beim Amtsgericht verwahrt werden .
Das öffentliche Testament errichtet ein Notar .Es wird beim Amtsgericht hinterlegt .Es kann jederzeit widerrufen
werden , auch durch Herausgabe des hinterlegten Testament durch das Amtsgericht .
Ein Nottestament kann beim Bürgermeister einer Gemeinde oder auch vor drei nicht miteinander verwandten
Zeugen abgegeben werden, die ein Protokoll ihrer mündlichen Erklärung anfertigen .
Ein Erbvertrag kann nur vor einem Notar abgeschlossen werden . Dabei können sie sowohl Vertragspartner als auch
Dritte zu Erben machen . In einem Erbvertrag können sie auch Auflagen wie z.B. ihre Grabpflege bestimmen
und einen Testamentsvollstrecker einsetzen .
Das Pflichtteil am Erbe - im Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils - kann nur Ehe - und eingetragene Lebenspartnern,
Kindern und Eltern zustehen, nicht jedoch Geschwistern .
Entzogen werden kann der Anspruch nur selten , etwa wenn die Berechtigten den Erblasser misshandelt oder gar nach
dem Leben getrachtet haben, oder zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung
verurteilt wurden .
 
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