Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, da ich nach langem Suchen nichts gefunden habe.
Ich bin 19 Jahre alt und bin in mehreren Fällen gemäß BTMG angeklagt, zum einen wurde bei mir, bei einer Zivilkontrolle im September 5g hochwertiges Kokain, 3g Methamphetamin u. 4g weniger guter Hasch sichergestellt desweiteren bei einer darauf folgenden Hausdurchsung mehrere Beweismaterialen, wie eine Waage, Tütchen, etc. sichergestellt.
Im darauf folgenden Monat wurde mir von einer Person zur Last gelegt ihn 500g Haschisch verkauft zu haben welches von einer weiteren Aussage einer anderen Person nochmals bestätigt wurde.
In einem weiterem Fall wurde mir von einer weiteren Person ebensfalls zur Last gelegt ihm 250g Haschisch und 30g Amphetamin verkauft zu haben.
Drei Monate vor den Unglücken wurden mir 120 Sozialstunden zugeteilt auf Grund einer Falschaussage auch betreffend Rauschmittel bei einer Freundin ihrer Verhandlung.
Hinzu kommt ein Verfahren welches nicht eingestellt sondern von einer Strafe abgesehen wurde, welche mich um den KAuf 3 Ecstasy - Pillen und 1g Amphetamin belasten. Dies wird beim Verfahren mit einbezogen.
Ich hatte ursprünglich geplant Anfang nächstes Jahr bzw. sobald meine Verhandlung abgeschlossen ist und die soweit verläuft dass ich das tun kann, meinen Führerschein anzufangen, habe noch keinen gehabt vorher.
Vorstrafen habe ich bis jetzt auch keine außer die oben genannten nach Beendung des Verfahrens.
Nun würde mich interessieren a) Kann ich überhaupt einen Führerschein machen und b) mit welchen Voraussetzungen sprich MPU o. ähnliches werde ich wohl rechnen können?
Ich bin 19 Jahre alt und bin in mehreren Fällen gemäß BTMG angeklagt, zum einen wurde bei mir, bei einer Zivilkontrolle im September 5g hochwertiges Kokain, 3g Methamphetamin u. 4g weniger guter Hasch sichergestellt desweiteren bei einer darauf folgenden Hausdurchsung mehrere Beweismaterialen, wie eine Waage, Tütchen, etc. sichergestellt.
Im darauf folgenden Monat wurde mir von einer Person zur Last gelegt ihn 500g Haschisch verkauft zu haben welches von einer weiteren Aussage einer anderen Person nochmals bestätigt wurde.
In einem weiterem Fall wurde mir von einer weiteren Person ebensfalls zur Last gelegt ihm 250g Haschisch und 30g Amphetamin verkauft zu haben.
Drei Monate vor den Unglücken wurden mir 120 Sozialstunden zugeteilt auf Grund einer Falschaussage auch betreffend Rauschmittel bei einer Freundin ihrer Verhandlung.
Hinzu kommt ein Verfahren welches nicht eingestellt sondern von einer Strafe abgesehen wurde, welche mich um den KAuf 3 Ecstasy - Pillen und 1g Amphetamin belasten. Dies wird beim Verfahren mit einbezogen.
Ich hatte ursprünglich geplant Anfang nächstes Jahr bzw. sobald meine Verhandlung abgeschlossen ist und die soweit verläuft dass ich das tun kann, meinen Führerschein anzufangen, habe noch keinen gehabt vorher.
Vorstrafen habe ich bis jetzt auch keine außer die oben genannten nach Beendung des Verfahrens.
Nun würde mich interessieren a) Kann ich überhaupt einen Führerschein machen und b) mit welchen Voraussetzungen sprich MPU o. ähnliches werde ich wohl rechnen können?