Betriebssitzangabe ist Pflicht

Joaquin

Administrator
Teammitglied
Wer als Unternehmer von Taxis, Bussen und Mietwagen von drei unterschiedlichen Orten aus diese Dienste einsetzt, darf auf Presseanzeigen, Visitenkarten, sonstige Werbeträgern und Verlautbarungen nur dann mit drei unterschiedlichen Telefonnummern diese drei unterschiedlichen Verkehrsmittel anbieten, wenn er gleichzeitig mitteilt in welchem Ort sich der Betriebssitz für die Taxis und Mietwagen befindet.
 
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