Bei Ausweichmanöver vor Wild am Straßenrand mit Unfallfolge haftet die Versicherung

Joaquin

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Weicht ein Autofahrer einem Wildtier, welches man am Straßenrand steht, vorsichtshalber aus, so muss bei möglichen Folgeschäden durch das Ausweichmanöver, nach Ansicht des Amtsgerichts München die Versicherung für mögliche Schäden aufkommen. So entschied das Gericht in einem Fall, wo eine Frau bei einem Ausweichmanöver, als sie ein Reh am Straßenrand sah und Angst vor dessen Sprung auf die Fahrbahn hatte, die Kontrolle über das Fahrzeug verlor. Das Gericht konnte das Ausweichmanöver der Frau nachvollziehen und sah darin keine grobe Fahrlässigkeit die man der Fahrerin unterstellen könnte. Demnach müsse die Teilkaskoversicherung für den Schaden aufkommen.
 
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