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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 1334"><p>In Spanien ist die Patientenverfügung (Manifestación anticipada de voluntad) von jeder Autonomen Region selbst geregelt. Für die Region Valencia regeln das Gesetz 1/2003 und eine entsprechende Verordnung aus 2004, wie bei der Erstellung einer Patientenverfügung vorgegangen werden muss, damit sie Wirksamkeit entfaltet. Eine Patientenverfügung ist in Valencia sowie auf den Balearen nur dann wirksam, wenn sie entweder in Form einer öffentlichen Urkunde vor einem Notar erstellt oder gegenüber drei Zeugen schriftlich erklärt wurde, die volljährig und geschäftsfähig sein müssen. Für die Balearen sieht ein neues Gesetz (seit März 2006) darüber hinaus vor, dass die Verfügung auch gegenüber einem Beamten des Registers für Patientenverfügungen erfolgen kann. In jedem Fall muss die Verfügung in einer Form abgefasst sein, die keinen Zweifel an ihrer Richtigkeit und Echtheit lässt. Sowohl auf den Balearen als auch in der Region Valencia sollte der Verfügende detailliert festhalten, wie im Krankheitsfall die medizinische Versorgung erfolgen soll und welche die persönlichen Beweggründe für die jeweilige Entscheidung sind. Sie können bei der Auslegung des mutmaßlichen Patientenwillens als Orientierungshilfe dienen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 1334"] In Spanien ist die Patientenverfügung (Manifestación anticipada de voluntad) von jeder Autonomen Region selbst geregelt. Für die Region Valencia regeln das Gesetz 1/2003 und eine entsprechende Verordnung aus 2004, wie bei der Erstellung einer Patientenverfügung vorgegangen werden muss, damit sie Wirksamkeit entfaltet. Eine Patientenverfügung ist in Valencia sowie auf den Balearen nur dann wirksam, wenn sie entweder in Form einer öffentlichen Urkunde vor einem Notar erstellt oder gegenüber drei Zeugen schriftlich erklärt wurde, die volljährig und geschäftsfähig sein müssen. Für die Balearen sieht ein neues Gesetz (seit März 2006) darüber hinaus vor, dass die Verfügung auch gegenüber einem Beamten des Registers für Patientenverfügungen erfolgen kann. In jedem Fall muss die Verfügung in einer Form abgefasst sein, die keinen Zweifel an ihrer Richtigkeit und Echtheit lässt. Sowohl auf den Balearen als auch in der Region Valencia sollte der Verfügende detailliert festhalten, wie im Krankheitsfall die medizinische Versorgung erfolgen soll und welche die persönlichen Beweggründe für die jeweilige Entscheidung sind. Sie können bei der Auslegung des mutmaßlichen Patientenwillens als Orientierungshilfe dienen. [/QUOTE]
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