Auch Taxi- und Mietwagenunternehmer können Verschrottungsprämie kassieren.

Joaquin

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Die Umweltprämie des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), besser bekannt als Verschrottungsprämie, kann nun auch von Taxi- und Mietwagenunternehmer in Anspruch genommen werden.

Die Umweltprämie von 2.500,- Euro wird normalerweise nur von natürlichen Personen in Anspruch genommen werden, ein mindestens neun Jahre altes Auto haben, welches dabi mindestens ein Jahr auf sie selbst zugelassen ist. Dabei muss dieses Fahrzeug verschrottet und eine neues Auto gekauft werden, welches mindestens die Abgasnorm Euro 4 erfüllt. Auch Fahrzeuge von Autovermietungen, Leasinggesellschaften und Werksangehörigen können laut BAFA bezuschusst werden. So können auch Taxi- und Mietwagenunternehmer die Verschrottungsprämie in Anspruch nehmen, wenn sie einen auf ihren Namen zugelassenen PKW verschrotten und einen neuen PKW mit Euro 4 erwerben.
 
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