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<blockquote data-quote="st@ck_overflow" data-source="post: 79810" data-attributes="member: 2032"><p>Also grundsätzlich darf in den AGB sowas garnicht stehen. Diese regeln nämlich nur allgemeingültige Vertragsbedingungen wie z.B. Rechte und Pflichten der Vetragspartner, datenschutzrechtliche Sachen und so Zeuch. Es ist auch im BGB festgehalten, dass Punkte innerhalb der AGB, die im krassen Widerspruch zum Standartwerk stehen, grundsätzlich nicht gültig sind. Paragraph weiß ich jetzt nicht, musste dich mal schlau machen.</p><p></p><p>Weiterhin gilt nach dem Fernabsatzgesetz (§355 ff.), dass ein Widerruf nur erfolgen kann, wenn du </p><p></p><p>a) eine Widerrufsbelehrung erhalten hast.</p><p>b) Diese dir auch vorliegen muss, d.h. mindestens als Mail, eigentlich jedoch schriftlich</p><p>c) Du dieser Widerrufsbelehrung explizit zustimmen musst.</p><p></p><p>Eine 14 tägige Widerrufsfrist beginnt grundsätzlich erst dann, wenn du diese erhalten hast.</p><p></p><p>Weiterhin würde ich behaupten, dass kein Vertrag vorliegt, wie sollte er auch, und dir diese lustige Firma doch erstmal einen Vertrag vorlegen soll.</p><p></p><p>Geben sie dann immernoch nicht Ruhe, droh ihnen mit rechtlichen Schritten, weil sie wie schon erwähnt gegen das Fernabsatzgesetz verstoßen. Hilft das alles auch nichts, hilft wohl nur der Gang zur Verbraucherzentrale.</p><p></p><p>Als kleine Anmerkung: du könntest Glück haben, weil am 1.4. die Regelungen für die Widerrufsbelehrung deutlich verschärft wurden. In diesem Falle hätte man diese also nochmals umschreiben müssen.</p><p></p><p>Benutze in deinen Briefen ruhig solche Sachen wie "arglistige Täuschung", wenn man sich auf dei AGB beruft, stimmt das ja sogar.</p><p></p><p>Und nochwas: Behalte die Rechnungen und vor allem: ÖFFNE SIE.</p><p>Ich kenne etliche Leute, die die Rechnungen ungeöffnet weggeschmissen haben, aber spätestens nach der 3. Mahnung musst du dich dann wohl oder übel mit einem Pfändungsbescheid rumärgern. Diesem MUSS AUF JEDEN FALL widersprochen werden. Tust du das nicht, kommt irgendwann einer zum Pfänden. Bis dahin vergeht aber auch meistens etwas Zeit.</p><p></p><p>Und ach ja: Informier dich im Internet, es gibt eine Menge Leute mit ähnlichen Problemen und viele posten dann auch, wie sie aus so einem angeblichen Vertrag rausgekommen sind</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="st@ck_overflow, post: 79810, member: 2032"] Also grundsätzlich darf in den AGB sowas garnicht stehen. Diese regeln nämlich nur allgemeingültige Vertragsbedingungen wie z.B. Rechte und Pflichten der Vetragspartner, datenschutzrechtliche Sachen und so Zeuch. Es ist auch im BGB festgehalten, dass Punkte innerhalb der AGB, die im krassen Widerspruch zum Standartwerk stehen, grundsätzlich nicht gültig sind. Paragraph weiß ich jetzt nicht, musste dich mal schlau machen. Weiterhin gilt nach dem Fernabsatzgesetz (§355 ff.), dass ein Widerruf nur erfolgen kann, wenn du a) eine Widerrufsbelehrung erhalten hast. b) Diese dir auch vorliegen muss, d.h. mindestens als Mail, eigentlich jedoch schriftlich c) Du dieser Widerrufsbelehrung explizit zustimmen musst. Eine 14 tägige Widerrufsfrist beginnt grundsätzlich erst dann, wenn du diese erhalten hast. Weiterhin würde ich behaupten, dass kein Vertrag vorliegt, wie sollte er auch, und dir diese lustige Firma doch erstmal einen Vertrag vorlegen soll. Geben sie dann immernoch nicht Ruhe, droh ihnen mit rechtlichen Schritten, weil sie wie schon erwähnt gegen das Fernabsatzgesetz verstoßen. Hilft das alles auch nichts, hilft wohl nur der Gang zur Verbraucherzentrale. Als kleine Anmerkung: du könntest Glück haben, weil am 1.4. die Regelungen für die Widerrufsbelehrung deutlich verschärft wurden. In diesem Falle hätte man diese also nochmals umschreiben müssen. Benutze in deinen Briefen ruhig solche Sachen wie "arglistige Täuschung", wenn man sich auf dei AGB beruft, stimmt das ja sogar. Und nochwas: Behalte die Rechnungen und vor allem: ÖFFNE SIE. Ich kenne etliche Leute, die die Rechnungen ungeöffnet weggeschmissen haben, aber spätestens nach der 3. Mahnung musst du dich dann wohl oder übel mit einem Pfändungsbescheid rumärgern. Diesem MUSS AUF JEDEN FALL widersprochen werden. Tust du das nicht, kommt irgendwann einer zum Pfänden. Bis dahin vergeht aber auch meistens etwas Zeit. Und ach ja: Informier dich im Internet, es gibt eine Menge Leute mit ähnlichen Problemen und viele posten dann auch, wie sie aus so einem angeblichen Vertrag rausgekommen sind [/QUOTE]
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