trebla
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Bürokratie : Abweichend von §25 Abs. 2 Satz2 StrWG gilt die Zustimmung als erteilt , wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der erforderlichen Antragsunterlagen bei der Strassenbaubehörde unter Angaben von Gründen versagt wird . Abweichend von§25Abs.4 Satz2 StrWG gilt die Genehmigung als erteilt , wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der erforderlichen Abtragsunterlagen versagt wird .. = Bürokratieabbaugesetz aus NRW