G
Gast4188
Guest
Hallo zusammen,
wir planen zur Zeit eine Europäische Bürgerinitiative gegen die umfassende und grenzenlose Überwachung von Unionsbürgern.
Wie bekannt wurde, greifen die Briten umfassend und ohne Schranke jegliche Datenpakete ab, welche durch ihre Glasfaserkabel laufen. Diese werden nicht nur erfasst, sondern auch analysiert und gespeichert. Auch handelt es sich dabei nicht nur um die Verbindungsdaten, sondern um einen sog. "Full Take", d.h. es werden selbst die Inhalte von Gesprächen, Emails und der Suchverlauf abgespeichert und zugeordnet.
Diese Maßnahmen wären den meisten Geheimdiensten in der Europäischen Union selbst verboten. Es wäre undenkbar, dass der BND deutsche Bürger mit Generalverdacht besitzelt und die Daten abspeichert ohne gegen das geltende Verfassungsrecht zu verstoßen.
Daher habe die Geheimdienste beschlossen ebendiese Verfassungsbrüche auszulagern. Die Daten der eigenen Bürger werden jeweils von anderen Mitgliedsstaaten (z.B. Großbritannien und Frankreich) abgezapft und anschließend wieder untereinander ausgetauscht. (Sog. "Fruit of the poisonous tree"). Da die Geheimdienste ihre eigenen Bürger so nicht bespitzeln, jedoch trotzdem Zugriff auf alle Daten haben, haben sie die für sie eigentlich geltenden Vorschriften durch einen simplen "Kunstgriff" umgangen.
Dies gilt es zu verhindern.
Die Europäische Union möge daher beschließen, dass es den Mitgliedsstaaten verboten ist solche Daten zu verwerten (auch wenn sie diese von anderen Mitgliedsstaaten bekommen), welche sie selbst niemals erheben dürften ohne gegen ihr eigenes Recht zu verstoßen.
Eine Überwachung der Bürger darf nur dann stattfinden, wenn der Richtervorbehalt gewahrt bleibt. Der Richtervorbehalt besagt, dass z.B. Telefonüberwachung erst durch einen Richter im Einzelfall angeordnet werden muss. Es darf keinen Generalverdacht gegen jeden Bürger geben.
Auch sollen Bürger welche erfolglos bespitzelt wurden anschließend über ihre Überwachung aufgeklärt werden - so wie es bei den traditonellen Kommunikationsmitteln (also bei Telefonüberwachung) auch der Fall ist.
Was wir fordern ist also die Gleichstellung von neuen und traditionellen Kommunikationsmitteln im Bezug auf die Erhebung, Speicherung, Analyse und Verwertung der Daten.
Wer sich für die Sache interessiert kann weiterführende Informationen unserer Homepage: StopPrism.EU - Die Europäische Bürgerinitiative gegen Überwachung entnehmen!
Was haltet ihr von unserem Vorhaben. Ist es realistisch oder findet ihr die Überwachung mit Generalverdacht gar angemessen?
Die letzte erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative war übrigends right2water, diese werden sicher einige von euch kennen.
Liebe Grüße
wir planen zur Zeit eine Europäische Bürgerinitiative gegen die umfassende und grenzenlose Überwachung von Unionsbürgern.
Wie bekannt wurde, greifen die Briten umfassend und ohne Schranke jegliche Datenpakete ab, welche durch ihre Glasfaserkabel laufen. Diese werden nicht nur erfasst, sondern auch analysiert und gespeichert. Auch handelt es sich dabei nicht nur um die Verbindungsdaten, sondern um einen sog. "Full Take", d.h. es werden selbst die Inhalte von Gesprächen, Emails und der Suchverlauf abgespeichert und zugeordnet.
Diese Maßnahmen wären den meisten Geheimdiensten in der Europäischen Union selbst verboten. Es wäre undenkbar, dass der BND deutsche Bürger mit Generalverdacht besitzelt und die Daten abspeichert ohne gegen das geltende Verfassungsrecht zu verstoßen.
Daher habe die Geheimdienste beschlossen ebendiese Verfassungsbrüche auszulagern. Die Daten der eigenen Bürger werden jeweils von anderen Mitgliedsstaaten (z.B. Großbritannien und Frankreich) abgezapft und anschließend wieder untereinander ausgetauscht. (Sog. "Fruit of the poisonous tree"). Da die Geheimdienste ihre eigenen Bürger so nicht bespitzeln, jedoch trotzdem Zugriff auf alle Daten haben, haben sie die für sie eigentlich geltenden Vorschriften durch einen simplen "Kunstgriff" umgangen.
Dies gilt es zu verhindern.
Die Europäische Union möge daher beschließen, dass es den Mitgliedsstaaten verboten ist solche Daten zu verwerten (auch wenn sie diese von anderen Mitgliedsstaaten bekommen), welche sie selbst niemals erheben dürften ohne gegen ihr eigenes Recht zu verstoßen.
Eine Überwachung der Bürger darf nur dann stattfinden, wenn der Richtervorbehalt gewahrt bleibt. Der Richtervorbehalt besagt, dass z.B. Telefonüberwachung erst durch einen Richter im Einzelfall angeordnet werden muss. Es darf keinen Generalverdacht gegen jeden Bürger geben.
Auch sollen Bürger welche erfolglos bespitzelt wurden anschließend über ihre Überwachung aufgeklärt werden - so wie es bei den traditonellen Kommunikationsmitteln (also bei Telefonüberwachung) auch der Fall ist.
Was wir fordern ist also die Gleichstellung von neuen und traditionellen Kommunikationsmitteln im Bezug auf die Erhebung, Speicherung, Analyse und Verwertung der Daten.
Wer sich für die Sache interessiert kann weiterführende Informationen unserer Homepage: StopPrism.EU - Die Europäische Bürgerinitiative gegen Überwachung entnehmen!
Was haltet ihr von unserem Vorhaben. Ist es realistisch oder findet ihr die Überwachung mit Generalverdacht gar angemessen?
Die letzte erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative war übrigends right2water, diese werden sicher einige von euch kennen.
Liebe Grüße