Bei Renten gibt es Freibeträge, danach wird rest nach %-Satz besteuert.
Als Ausgleich für die Rentenfreibeträge werden bei darüberhinausgehenden Einnahmen (z. B. aus Kapitalertrag, Verkäufe, Vermietung, .... usw.) Altersentlastungsbetrag (Festbetrag je nach Alter) gewährt.
Ist dieser Altersentlastungsbetnungsbetrag nur 1x-lig für den Gesamtbetrag aller sonstigen Einnahmen oder mehrmals für jeweilige Einnahmesart ?
Als Ausgleich für die Rentenfreibeträge werden bei darüberhinausgehenden Einnahmen (z. B. aus Kapitalertrag, Verkäufe, Vermietung, .... usw.) Altersentlastungsbetrag (Festbetrag je nach Alter) gewährt.
Ist dieser Altersentlastungsbetnungsbetrag nur 1x-lig für den Gesamtbetrag aller sonstigen Einnahmen oder mehrmals für jeweilige Einnahmesart ?