Hallo Leude,
ich war gestern beim Augenarzt und habe leider eine schlechte Nachricht bekommen.
Ich habe eine total deformierte Hornhaut, wodurch ich sehr schlecht sehen kann. Es ist eine angeborene Krankheit bei mir, wie festgestellt wurde und daher habe ich es auch nie wirklich wahrgenommen, da ich ja damit gelernt habe zu leben.
Ich habe auf meinem linken Auge nur noch 20-30% und auf meinem Rechten nur noch 40-50% Sehkraft.
Zu meinem größten Bedauern, muss ich nun leider meine Ausbildung, die ich am 01.08. anfangen wollte fallen lassen, da ich in meinem Ausbildungsberuf (Fachkraft für Fahrbetrieg, "Busfahrer") Personen befördern müsste und dieses mit meiner Seheinschränkung nicht ausführen kann.
Eine Besserun meiner Krankheit ist leider sehr unwahrscheinlich, da eine Brille nichts bringt, harte Kontaktlinsen (wenn überhaupt) nur in einem geringen Maße und man selbst bei einer Augen-OP (Hornhautverpflanzung) von keinem 100%igem Ergebnis ausgehen kann. Hinzu kommt, dass ich sehr große Angst vor einer OP hätte, da es schließlich um mein Augenlicht geht.
Meine Frage bezieht sich im Eigentlichen nun auf meine Ansprüche. Da ich ja nicht durch Selbstverschulden zu diesem Sehfehler gekommen bin, müsste meine Krankheit (für die, die es interessiert, sie heisst "Keratokonus") doch eigentlich als Behinderung gelten, wodurch ich Ansprüche auf Leistungen hätte, oder nicht?
hinzu kommt, dass ich durch diese "Behinderung" in mehreren Bereichen keine Arbeit ausführen darf, laut meines Augenarztes, wie z.B. Personenbeförderung, Feinmechanik, Elektriker-Handwerk.
Falls sich jemand damit auskennt, wäre es sehr nett, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
MfG Kimbo ..
ich war gestern beim Augenarzt und habe leider eine schlechte Nachricht bekommen.
Ich habe eine total deformierte Hornhaut, wodurch ich sehr schlecht sehen kann. Es ist eine angeborene Krankheit bei mir, wie festgestellt wurde und daher habe ich es auch nie wirklich wahrgenommen, da ich ja damit gelernt habe zu leben.
Ich habe auf meinem linken Auge nur noch 20-30% und auf meinem Rechten nur noch 40-50% Sehkraft.
Zu meinem größten Bedauern, muss ich nun leider meine Ausbildung, die ich am 01.08. anfangen wollte fallen lassen, da ich in meinem Ausbildungsberuf (Fachkraft für Fahrbetrieg, "Busfahrer") Personen befördern müsste und dieses mit meiner Seheinschränkung nicht ausführen kann.
Eine Besserun meiner Krankheit ist leider sehr unwahrscheinlich, da eine Brille nichts bringt, harte Kontaktlinsen (wenn überhaupt) nur in einem geringen Maße und man selbst bei einer Augen-OP (Hornhautverpflanzung) von keinem 100%igem Ergebnis ausgehen kann. Hinzu kommt, dass ich sehr große Angst vor einer OP hätte, da es schließlich um mein Augenlicht geht.
Meine Frage bezieht sich im Eigentlichen nun auf meine Ansprüche. Da ich ja nicht durch Selbstverschulden zu diesem Sehfehler gekommen bin, müsste meine Krankheit (für die, die es interessiert, sie heisst "Keratokonus") doch eigentlich als Behinderung gelten, wodurch ich Ansprüche auf Leistungen hätte, oder nicht?
hinzu kommt, dass ich durch diese "Behinderung" in mehreren Bereichen keine Arbeit ausführen darf, laut meines Augenarztes, wie z.B. Personenbeförderung, Feinmechanik, Elektriker-Handwerk.
Falls sich jemand damit auskennt, wäre es sehr nett, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
MfG Kimbo ..