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Zulassungsbescheinigung I
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<blockquote data-quote="admike" data-source="post: 104070" data-attributes="member: 2752"><p>Hallo,</p><p>bin neu hier im Forum und suche eine Antwort auf mein Problem :-/.</p><p></p><p>Ich habe von einem Arbeitskollegen eine Yamaha XJ550 für einen Spotpreis gekauft. Mein Arbeitskollege war der 2. Besitzer der Maschine. Von den Unterlagen her hab ich die Zulassungsbescheinigung II und TÜV Gutachten bis 2008... eigentlich sollte die Maschine noch bis 11.2010 TÜV haben, jetzt muss er erst suchen ob er die TÜV Unterlagen noch findet. Aber auf dem Kennzeichen davor stand ja dass sie bis 2010 zugelassen war, aber er hat die Maschine abgemeldet (kein Kennzeichen mehr und Zulassungsbescheinigung I weg). Die Zulassungsbescheinigung I wurde vom Landratsamt behalten, da schon 2 Besitzer im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheiningung II) drin steh, d.h. mir wird danach eine neue zugestellt (glaub ich zumindest). </p><p></p><p>Wenn ich die Maschine nun wieder neu Zulassen will, mit Zulassungsbescheinigung II, krieg ich dann eine neue Zulassungsbescheinigung I? Bzw. steht dann da auch drinnen dass ich noch TÜV bis ende 2010 habe, ohne dass ich jetzt was vorliegen habe?</p><p></p><p>Vielen vielen Dank im Vorraus</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="admike, post: 104070, member: 2752"] Hallo, bin neu hier im Forum und suche eine Antwort auf mein Problem :-/. Ich habe von einem Arbeitskollegen eine Yamaha XJ550 für einen Spotpreis gekauft. Mein Arbeitskollege war der 2. Besitzer der Maschine. Von den Unterlagen her hab ich die Zulassungsbescheinigung II und TÜV Gutachten bis 2008... eigentlich sollte die Maschine noch bis 11.2010 TÜV haben, jetzt muss er erst suchen ob er die TÜV Unterlagen noch findet. Aber auf dem Kennzeichen davor stand ja dass sie bis 2010 zugelassen war, aber er hat die Maschine abgemeldet (kein Kennzeichen mehr und Zulassungsbescheinigung I weg). Die Zulassungsbescheinigung I wurde vom Landratsamt behalten, da schon 2 Besitzer im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheiningung II) drin steh, d.h. mir wird danach eine neue zugestellt (glaub ich zumindest). Wenn ich die Maschine nun wieder neu Zulassen will, mit Zulassungsbescheinigung II, krieg ich dann eine neue Zulassungsbescheinigung I? Bzw. steht dann da auch drinnen dass ich noch TÜV bis ende 2010 habe, ohne dass ich jetzt was vorliegen habe? Vielen vielen Dank im Vorraus [/QUOTE]
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