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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 1161"><p>Ich glaube, ich beginne zu verstehen:</p><p></p><p>Es heißt:</p><p></p><p>Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist eine Pflichtversicherung. In ihr werden Rentner und Rentenantragsteller versichert, die für eine bestimmte Dauer Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung waren (so genannte Vorversicherungszeit).</p><p>Die Vorversicherungszeit haben Sie grundsätzlich erfüllt, wenn Sie mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder familienversichert gewesen sind.</p><p></p><p></p><p>Das bedeutet, die zweite Haelfte meines Erwerbslebens war eben von Alter 33 bis 45, und da war ich die ganze Zeit versichert. Und zwischen Alter 45 und 66 war ich ja nicht im Erwerbsleben. So kommt es hin. Richtig, woll?</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 1161"] Ich glaube, ich beginne zu verstehen: Es heißt: Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist eine Pflichtversicherung. In ihr werden Rentner und Rentenantragsteller versichert, die für eine bestimmte Dauer Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung waren (so genannte Vorversicherungszeit). Die Vorversicherungszeit haben Sie grundsätzlich erfüllt, wenn Sie mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder familienversichert gewesen sind. Das bedeutet, die zweite Haelfte meines Erwerbslebens war eben von Alter 33 bis 45, und da war ich die ganze Zeit versichert. Und zwischen Alter 45 und 66 war ich ja nicht im Erwerbsleben. So kommt es hin. Richtig, woll? [/QUOTE]
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