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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 1159"><p>Das hier habe ich gefunden:</p><p></p><p>Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist eine Pflichtversicherung. In ihr wird versichert, wer</p><p>1. die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt, </p><p>2. diese Rente beantragt und </p><p>3. eine bestimmte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung zurückgelegt hat.</p><p></p><p>Und Teil 3 sehe ich nicht als erfuellt an, wenn ich zwischen 45 und 66 Jahren nicht bei der TKK versichert war sondern bei der ASISA. Die ASISA ist ähnlich wie die ASSSA eine PKV in Spanien. Ich lese lediglich, dass die Beitraege zur ASISA bezuschusst werden.</p><p></p><p>Schön, wenn ich mich der notwendigen Vorversicherungszeit irre und die ASISA Zeit mit angerechnet wird.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 1159"] Das hier habe ich gefunden: Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist eine Pflichtversicherung. In ihr wird versichert, wer 1. die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt, 2. diese Rente beantragt und 3. eine bestimmte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung zurückgelegt hat. Und Teil 3 sehe ich nicht als erfuellt an, wenn ich zwischen 45 und 66 Jahren nicht bei der TKK versichert war sondern bei der ASISA. Die ASISA ist ähnlich wie die ASSSA eine PKV in Spanien. Ich lese lediglich, dass die Beitraege zur ASISA bezuschusst werden. Schön, wenn ich mich der notwendigen Vorversicherungszeit irre und die ASISA Zeit mit angerechnet wird. [/QUOTE]
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