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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 1129"><p>5. Teil</p><p>Natürlich fuhren wir sofort noch einmal zu „unserem“ Heim. Es endlich ganz in Besitz nehmen. Wir schlenderten durch die Räume und planten grob, welche Möbel bleiben und welche ersetzt werden sollten. Er musste eine Menge raus. Aber nach und nach, denn unser finanzielles Polster war schmal geworden und bald mussten wir nur noch von den Renten leben. Das wäre kein Problem, aber grosse Anschaffungen… nunja, die musste man sich dann gut überlegen. Aber wir hatten ja alles. Das Haus war bezahlt, das Auto fast neu und würde noch lange halten und die Möbel konnten ja nach und nach durch neue ersetzt werden.</p><p>Wir feierten unser neues Haus an diesem Abend mit einem großzügigen Essen im Yachtclub von Moraira.</p><p>Zunächst blieben wir noch in dem gemieteten Haus wohnen. Es war bis zum Ende Juni bezahlt. In dieser Zeit konnten wir in Ruhe die ersten Änderungen in unserem neuen Zuhause vornehmen. Ein paar Wände wurden farbig gestrichen, die ersten Möbel wurden rausgestellt. Die Gartenmöbel wurden gesichtet und das erste Bad im neuen Pool genommen.</p><p>Dann begannen wir mit dem Umzug.</p><p></p><p>Wir waren gerade dabei, unsere privaten Sachen aus dem Auto ins Haus zu tragen, als das Maklerbüro anrief. Wir sollten doch bitte am kommenden Tag vorbeischauen, die restlichen Unterlagen seien gekommen und die Ummeldungen für Strom und Wasser erledigt.</p><p>Wir eilten uns, damit wir den Umzug hinter uns hatten und fielen am Abend ziemlich erschöpft zum ersten Mal in unserem neuen Haus in die Betten.</p><p>Punkt 10 Uhr, wie verabredet, fanden wir uns im Immobilienbüro ein. Eine freundliche Dame brachte uns Kaffee und wir mussten einige Minuten auf den Makler warten. Dann rauschte er herein, wie immer freundlich und etwas hastig.</p><p>Er nahm uns gegenüber Platz.</p><p>„Sind Sie schon in Ihr neues Haus eingezogen? Ach, wie schön! Und ist alles zu Ihrer Zufriedenheit? Sehr erfreulich!“</p><p>Eigentlich führte er eher ein Selbstgespräch, denn unsere Antworten wartete er gar nicht ab. Mit einem flotten „nun zum Geschäftlichen“ schob er uns einen Stapel Dokumente über den Schreibtisch. Schnell zählte er auf: „Die Ummeldung vom Strom, die Ummeldung vom Wasser, die gewünschten Einzugsermächtigungen für die Gemeindegebühren – alles erledigt, wie Sie sehen. Und hier haben wir noch die Notarrechnung, die Grundbuchgebühren, die Rechnung der Grunderwerbssteuer und unsere Rechnung. Ich habe Ihnen der Einfachheit halber alle genannten Gebühren mit auf unserer Rechnung aufgeführt.“</p><p>Wir starrten auf die Rechnung. Das waren ja fast 50.000 Euro!</p><p>„Aber…“, setzte mein Mann an, doch der Makler unterbrach ihn sofort.</p><p>„Ich weiss, was Sie sagen wollen. Das ist eine hohe Summe. Seien Sie dankbar, dass wir den Preis für die Immobilie so niedrig gehalten haben. Stellen sie sich vor, Sie hätten den vollen Preis versteuert. Dann wäre diese Rechnung jetzt fast doppelt so hoch!“</p><p>Wir waren schockiert. Nicht einmal mit der Hälfte dieses Betrages hätten wir gerechnet. Das fraß unsere Rücklagen nun fast ganz auf. Doch was blieb uns übrig. Wir mussten ja bezahlen. </p><p></p><p>WER ZAHLT WAR BEIM IMMOBILIENKAUF</p><p>1. - Etwa 1 %Notargebühren </p><p>Dem Gesetz nach hat die Verkäuferseite die Notargebühren zu bezahlen. In der Rechts- und notariellen Vertragspraxis werden die Notargebühren aber ausdrücklich vom Käufer übernommen.</p><p></p><p>2. - 6 oder 7 % Grunderwerbssteuer </p><p>Natürlich zahlbar vom Käufer, denn er ist diejenige, welcher das Haus erwirbt.</p><p></p><p>3. - 18 % Steuer auf den Verkaufsgewinn </p><p>Nach dem spanischen Gesetz muss diese Steuer vom Verkäufer getragen werden, denn er erwirtschaftet ja den Gewinn durch den Verkauf. Die Wirklichkeit sieht anders aus: der Verkäufer führt gleich beim Verkauf des Hauses eine Pauschale von zurzeit 2,5 % des Verkaufspreises an das Finanzamt ab. Damit gibt dieses sich zufrieden. Der Grund: Der Verkäufer soll sich nicht nach dem Immobilienverkauf aus dem Staube machen können ohne seiner Steuerpflicht nachgekommen zu sein. Sollte der Verkäufer allerdings ein Veto einlegen und dem Finanzamt gegenüber behaupten, er habe gar keinen Gewinn erzielt, so wird der gesamte Vorgang von der Behörde genauestens geprüft und nicht selten kommt dabei heraus, dass der Verkäufer aufgrund seines Protestes nun die vollen 18 % auf den Verkaufserlös zahlen muss.</p><p></p><p>4. - Steuer auf den Bodenwertzuwachs </p><p>Diese Steuer ist nach dem Gesetz und auch nach der Logik vom Verkäufer zu bezahlen. Da jedoch die Summe beim Verkaufsakt früher nie feststand (weil niemand sich die Mühe machte, diese beim Rathaus errechnen zu lassen), war der Verkäufer meist schon ausser Landes, wenn der Steuerbescheid vom Rathaus hereinflatterte. Dann ging die Schuld automatisch auf die Immobilie – also auf den neuen Besitzer. Eine schlimme Art seine Schulden auf andere abzuwälzen. Inzwischen sind die Käufer und auch die Makler (die ja hinterher immer den Ärger mit den Käufern hatten) schlauer geworden und lassen sie sich „Plus Valia“ vor dem Notartermin ausrechnen. Dieser Betrag wird dann vom Käufer einbehalten und bei Fälligkeit an das Rathaus bezahlt.</p><p></p><p>5. - Die Grundbuch-Eintragung </p><p>Diese Gebühren gehen selbstverständlich zu Lasten des Käufers, denn es liegt ja in seinem Interesse, dass die Immobilie auf seinen Namen in das Grundbuch eingetragen wird.</p><p></p><p>6. - Die Maklergebühr</p><p>Sie beträgt in der Regel zwischen 5 und 10 % und sollte lt. Gesetz eigentlich von dem bezahlt werden, der den Makler einschaltet. In diesem Falle wäre es der Verkäufer gewesen, der ihn ja mit dem Hausverkauf beauftragte. Man sollte diesen Punkt grundsätzlich VOR einem Hauskauf schriftlich klären, damit es nicht so abläuft, wie bei unserem Rentnerpaar.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 1129"] 5. Teil Natürlich fuhren wir sofort noch einmal zu „unserem“ Heim. Es endlich ganz in Besitz nehmen. Wir schlenderten durch die Räume und planten grob, welche Möbel bleiben und welche ersetzt werden sollten. Er musste eine Menge raus. Aber nach und nach, denn unser finanzielles Polster war schmal geworden und bald mussten wir nur noch von den Renten leben. Das wäre kein Problem, aber grosse Anschaffungen… nunja, die musste man sich dann gut überlegen. Aber wir hatten ja alles. Das Haus war bezahlt, das Auto fast neu und würde noch lange halten und die Möbel konnten ja nach und nach durch neue ersetzt werden. Wir feierten unser neues Haus an diesem Abend mit einem großzügigen Essen im Yachtclub von Moraira. Zunächst blieben wir noch in dem gemieteten Haus wohnen. Es war bis zum Ende Juni bezahlt. In dieser Zeit konnten wir in Ruhe die ersten Änderungen in unserem neuen Zuhause vornehmen. Ein paar Wände wurden farbig gestrichen, die ersten Möbel wurden rausgestellt. Die Gartenmöbel wurden gesichtet und das erste Bad im neuen Pool genommen. Dann begannen wir mit dem Umzug. Wir waren gerade dabei, unsere privaten Sachen aus dem Auto ins Haus zu tragen, als das Maklerbüro anrief. Wir sollten doch bitte am kommenden Tag vorbeischauen, die restlichen Unterlagen seien gekommen und die Ummeldungen für Strom und Wasser erledigt. Wir eilten uns, damit wir den Umzug hinter uns hatten und fielen am Abend ziemlich erschöpft zum ersten Mal in unserem neuen Haus in die Betten. Punkt 10 Uhr, wie verabredet, fanden wir uns im Immobilienbüro ein. Eine freundliche Dame brachte uns Kaffee und wir mussten einige Minuten auf den Makler warten. Dann rauschte er herein, wie immer freundlich und etwas hastig. Er nahm uns gegenüber Platz. „Sind Sie schon in Ihr neues Haus eingezogen? Ach, wie schön! Und ist alles zu Ihrer Zufriedenheit? Sehr erfreulich!“ Eigentlich führte er eher ein Selbstgespräch, denn unsere Antworten wartete er gar nicht ab. Mit einem flotten „nun zum Geschäftlichen“ schob er uns einen Stapel Dokumente über den Schreibtisch. Schnell zählte er auf: „Die Ummeldung vom Strom, die Ummeldung vom Wasser, die gewünschten Einzugsermächtigungen für die Gemeindegebühren – alles erledigt, wie Sie sehen. Und hier haben wir noch die Notarrechnung, die Grundbuchgebühren, die Rechnung der Grunderwerbssteuer und unsere Rechnung. Ich habe Ihnen der Einfachheit halber alle genannten Gebühren mit auf unserer Rechnung aufgeführt.“ Wir starrten auf die Rechnung. Das waren ja fast 50.000 Euro! „Aber…“, setzte mein Mann an, doch der Makler unterbrach ihn sofort. „Ich weiss, was Sie sagen wollen. Das ist eine hohe Summe. Seien Sie dankbar, dass wir den Preis für die Immobilie so niedrig gehalten haben. Stellen sie sich vor, Sie hätten den vollen Preis versteuert. Dann wäre diese Rechnung jetzt fast doppelt so hoch!“ Wir waren schockiert. Nicht einmal mit der Hälfte dieses Betrages hätten wir gerechnet. Das fraß unsere Rücklagen nun fast ganz auf. Doch was blieb uns übrig. Wir mussten ja bezahlen. WER ZAHLT WAR BEIM IMMOBILIENKAUF 1. - Etwa 1 %Notargebühren Dem Gesetz nach hat die Verkäuferseite die Notargebühren zu bezahlen. In der Rechts- und notariellen Vertragspraxis werden die Notargebühren aber ausdrücklich vom Käufer übernommen. 2. - 6 oder 7 % Grunderwerbssteuer Natürlich zahlbar vom Käufer, denn er ist diejenige, welcher das Haus erwirbt. 3. - 18 % Steuer auf den Verkaufsgewinn Nach dem spanischen Gesetz muss diese Steuer vom Verkäufer getragen werden, denn er erwirtschaftet ja den Gewinn durch den Verkauf. Die Wirklichkeit sieht anders aus: der Verkäufer führt gleich beim Verkauf des Hauses eine Pauschale von zurzeit 2,5 % des Verkaufspreises an das Finanzamt ab. Damit gibt dieses sich zufrieden. Der Grund: Der Verkäufer soll sich nicht nach dem Immobilienverkauf aus dem Staube machen können ohne seiner Steuerpflicht nachgekommen zu sein. Sollte der Verkäufer allerdings ein Veto einlegen und dem Finanzamt gegenüber behaupten, er habe gar keinen Gewinn erzielt, so wird der gesamte Vorgang von der Behörde genauestens geprüft und nicht selten kommt dabei heraus, dass der Verkäufer aufgrund seines Protestes nun die vollen 18 % auf den Verkaufserlös zahlen muss. 4. - Steuer auf den Bodenwertzuwachs Diese Steuer ist nach dem Gesetz und auch nach der Logik vom Verkäufer zu bezahlen. Da jedoch die Summe beim Verkaufsakt früher nie feststand (weil niemand sich die Mühe machte, diese beim Rathaus errechnen zu lassen), war der Verkäufer meist schon ausser Landes, wenn der Steuerbescheid vom Rathaus hereinflatterte. Dann ging die Schuld automatisch auf die Immobilie – also auf den neuen Besitzer. Eine schlimme Art seine Schulden auf andere abzuwälzen. Inzwischen sind die Käufer und auch die Makler (die ja hinterher immer den Ärger mit den Käufern hatten) schlauer geworden und lassen sie sich „Plus Valia“ vor dem Notartermin ausrechnen. Dieser Betrag wird dann vom Käufer einbehalten und bei Fälligkeit an das Rathaus bezahlt. 5. - Die Grundbuch-Eintragung Diese Gebühren gehen selbstverständlich zu Lasten des Käufers, denn es liegt ja in seinem Interesse, dass die Immobilie auf seinen Namen in das Grundbuch eingetragen wird. 6. - Die Maklergebühr Sie beträgt in der Regel zwischen 5 und 10 % und sollte lt. Gesetz eigentlich von dem bezahlt werden, der den Makler einschaltet. In diesem Falle wäre es der Verkäufer gewesen, der ihn ja mit dem Hausverkauf beauftragte. Man sollte diesen Punkt grundsätzlich VOR einem Hauskauf schriftlich klären, damit es nicht so abläuft, wie bei unserem Rentnerpaar. [/QUOTE]
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