Wohneigentum verkaufen

eberhard47

Benutzer
Hallo,

ich möchte meine Wohnung verkaufen, ich habe gedacht dies über einen Makler zu machen, also einen Beauftragen. Ich möchte mich nicht damit rumquälen, die Wohnung zu verkaufen und auch noch umziehen.

Ich hatte schon ein paar Gespräche mit einigen Maklern geführt, die von mir Gebühren verlangt haben. Mir kam das Komisch vor, daher habe ich mich mal schlau gemacht und dies gefunden.


Ein Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, durch den sich der Immobilieninteressent verpflichtet, dem Makler für die erfolgreiche Vermittlung eines Vertrages eine Maklerprovision zu zahlen.

Quelle: talocasa.de


Das heißt doch automatisch, das ich keine Kosten tragen muss oder? immerhin wird er oder sie ja für die Mühen vom Käufer bezahlt. Warum soll ich also Gebühren für seine Arbeit zahlen kann mir das jemand sagen, oder wollten diese mich auf das Kreuz legen? Ich habe was Makler betrifft nur Ahnung als Käufer von Wohnungen oder damals zur Miete, als Verkäufer bin ich eher unerfahren. Vielleicht könnte mir jemand in dem Punkt helfen, ich frage mich zunehmend auch ob ich als kleines Nebeneinkommen die Wohnung statt sie zu verkaufen, vermieten sollte, da bin ich mir aber noch unschlüssig. Mir erscheint der Verkauf etwas logischer mit dem Geld könnte ich eine schöne reise machen. Aber das Thema Vermietung hat ja auch seine Vorzüge.


Vielleicht gibt es ja ein paar erfahrene Herrschaften hier die mir bei der Entscheidung den Berater spielen könnten, ich würde mich über Antworten freuen, liebe Grüße Eberhard
 

Babel

Aktives Mitglied
Provision ist an sich eine Sache der Vereinbarung/des Vertrags.
Es richtet sich normalerweise nach der Marktlage. Bei Käufermarkt (wenn Angebote größer ist als Nachfrage) zahlt der Verkäufer; andersrum der Käufer. D.h. wer es dringenderer hat, zahlt (ist normalerweise auch bereit zu zahlen).

Ohne Angebot oder ohne Nachfrage, hat der Makler kein Geschäft. Der Makler kann auch von beiden Parteien Provisionen verlangen.
Wichtig ist möglichst genauer Maklervertrag abzuschließen, um Probleme aus Unklarheiten zu vermeiden. Die Provision ist Erfolg abhängig.

Wenn man nicht bereit ist Maklerprovision zu zahlen, soll und kann man selbst vermarkten. Durch Onlineportale ist es heuzutage sehr einfach.
Wenn man dem Makler die Hausschlüssel nicht anvertrauen will, muss man bei jeder Besichtigung sowieso die Tür öffnen, d.h. dabei sein. Dann erleichtert der Makler einem die Arbeit an sich nicht viel. Ansonsten hat ein Makler natürlich mehr Kunden als ein gelegentlicher Verkäufer.
 

Delia

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Das ist ja jetzt - zum Glück - gesetzlich geregelt und das ist auch richtig so. Denn wer die Musik bestellt, der muß sie auch bezahlen. Ich finde es nahezu unglaublich, daß man die Dienstleistungen eines Maklers nutzen will, aber bezahlen soll ihn jemand anders. Was ist das für eine Denke? Das bedeutet ich mache einen Vertrag mit einem anderen und in dem Vertrag vereinbare ich, daß ein Dritter zahlt. Das verstößt gegen alles, was ich für seriös halte. Dann kann ich ja auch vereinbaren mit einem anderen, daß ein Dritter eine Bank überfallen muß... - achso, ich bin übrigens selbst Maklerin und die seriösen in unserer Zunft, finden das neue Gesetz rechtens.
 

manfr3d

Benutzer
Ja, die Gesetzeslage hat sich dahingehend deutlich geändert.

Ich stand kürzlich auch vor der Frage, ob ich meine zu Arbeitszeiten abbezahlte Immobilie verkaufen soll, da es mir jetzt zur Rentenzeit schlichtweg an Geld mangelt für die wirklich schönen Dinge im Leben. Vielleicht als Tipp für andere die in ähnlicher Situation sind: Durch eine Umkehrhypothek kann man vermeiden aus seiner Immobilie ausziehen zu müssen und kann einfach drin wohnen bleiben (lebenslanges Wohnrecht), obwohl am sie (an eine Bank verkauft). Dann braucht man sich auch nicht mit Maklern herumzuschlagen. In Deutschland ist so etwas noch nicht sonderlich verbreitet. Einige Banken wie etwa die Alpenkasse bieten jedoch so etwas an...
 

Babel

Aktives Mitglied
Der Auftraggeber muss für die Kosten aufkommen...neues Gesetz in 2015 ...
Dieses Gesetz gilt nur bei Mieten/Vermieten; nicht aber bei Erwerb/Veräußerung.

Man kann die Immobilien verrenten, insbesondere wenn man die Immobilie nicht vererben will.
Allerdings machen hier eher die Banken als Finanzexperten die Gewinne als die Rentner in ihrer ungünstigen "Zwangssituation".
Besser ist das Verkaufen, aber bloß kein Mietkauf !
 
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