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Wie weit ist der Drogenkonsum verbreitet?
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<blockquote data-quote="Eru_Illuvatar" data-source="post: 103599" data-attributes="member: 3000"><p>Also.. es gibt die Drogennehmenden immer und überall - egal welcher Herkunft, Religion oder sozialem Stand.</p><p></p><p>Was ich aber zu den Beiträgen davor zu sagen hätte: </p><p></p><p>"Was sollen sie denn hier auch sonst machen?"</p><p>Begründungen wie diese - die es sozial schlechter gestellten schon fast erlaubt/bescheinigt diese Dinge zu tun sind der Auslöser dafür, warum die Hemmschwelle immer weiter sinkt. Nur weil ich arbeitslos bin, muss ich doch nicht das wenige Geld in Drogen investieren, die mein Leben nicht besser machen? </p><p></p><p>Es ist nie hilfreich ein Symptom zu bekämpfen, wenn man die Ursache ausser Acht lässt. </p><p></p><p>Also ich weiß nicht woher du deine Informationen beziehst, aber in Bayern ist es keineswegs schwerer an Drogen zu kommen als wo anders - und dass man in Bayern für 1 Gramm "Grünzeug" 5 Jahre Haft bekommt, halte ich schlichtweg für eine Lüge.</p><p></p><p>In Deutschland ist es in der Tat so, dass die Menge des "Eigenbedarfs" ein wenig variiert:</p><p></p><p>In allen deutschen Ländern - abgesehen von Niedersachsen, Hamburg, Berlin (alle drei je 15 Gramm) und Baden-Württemberg (drei "Konsumeinheiten") gilt eine Obergrenze von 6 Gramm.</p><p></p><p></p><p>Was Anklage und Haft betrifft, ist es in allen Ländern Deutschlands gleich: Es kommt zwar zu einer Anzeige wg. Drogenbesitz aber letztendlich entscheidet der Staatsanwalt ob er ein Verfahren einleitet oder nicht - das ist abhängig von der Menge, Art der Substanz und der Hintergründe (Vorstrafen, etc).</p><p></p><p>Als Ersttäter - auch in Bayern - hat man bei Delikten bis etwa 7 Gramm kaum etwas zu befürchten - dieses wird als "Eigenbedarf" gewertet und das wenige, das darüber ist wird wg. der Geringfügigkeit nicht beachtet (es sei denn, es findet sich noch mehr).</p><p></p><p>Eine Haftstrafe von bis zu 5 Jahren ist in Deutschland nur dann möglich/üblich, wenn es sich um mehr als den reinen Besitz handelt - dazu zählt z.B. die gewerbliche Absicht, eine gewisse Struktur mit "Helfern" und auch Waffenbesitz - der einfache Konsument wird also nicht gleich weggesperrt -> selbst der "kleine Dealer" kommt nach deutschem Recht meist noch ganz gut weg, Standardstrafen wären z.B. 90 Tage und ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis. </p><p></p><p>Erst beim Zweiten Mal kommen wir den Strafen schon näher - allerdings auch nur äusserst selten an die 5 Jahre - und auch nicht bei 1 Gramm -> selbst in Bayern nicht, und auch dann nicht, wenn ich das Zeug Angie Merkel persönlich verkaufe...</p><p></p><p></p><p>PS: Kann man alles auf diversen staatlichen, sicher auch privaten Internetseiten nachlesen - oder bei den Polizeidienststellen, Anwaltskammern etc erfragen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Eru_Illuvatar, post: 103599, member: 3000"] Also.. es gibt die Drogennehmenden immer und überall - egal welcher Herkunft, Religion oder sozialem Stand. Was ich aber zu den Beiträgen davor zu sagen hätte: "Was sollen sie denn hier auch sonst machen?" Begründungen wie diese - die es sozial schlechter gestellten schon fast erlaubt/bescheinigt diese Dinge zu tun sind der Auslöser dafür, warum die Hemmschwelle immer weiter sinkt. Nur weil ich arbeitslos bin, muss ich doch nicht das wenige Geld in Drogen investieren, die mein Leben nicht besser machen? Es ist nie hilfreich ein Symptom zu bekämpfen, wenn man die Ursache ausser Acht lässt. Also ich weiß nicht woher du deine Informationen beziehst, aber in Bayern ist es keineswegs schwerer an Drogen zu kommen als wo anders - und dass man in Bayern für 1 Gramm "Grünzeug" 5 Jahre Haft bekommt, halte ich schlichtweg für eine Lüge. In Deutschland ist es in der Tat so, dass die Menge des "Eigenbedarfs" ein wenig variiert: In allen deutschen Ländern - abgesehen von Niedersachsen, Hamburg, Berlin (alle drei je 15 Gramm) und Baden-Württemberg (drei "Konsumeinheiten") gilt eine Obergrenze von 6 Gramm. Was Anklage und Haft betrifft, ist es in allen Ländern Deutschlands gleich: Es kommt zwar zu einer Anzeige wg. Drogenbesitz aber letztendlich entscheidet der Staatsanwalt ob er ein Verfahren einleitet oder nicht - das ist abhängig von der Menge, Art der Substanz und der Hintergründe (Vorstrafen, etc). Als Ersttäter - auch in Bayern - hat man bei Delikten bis etwa 7 Gramm kaum etwas zu befürchten - dieses wird als "Eigenbedarf" gewertet und das wenige, das darüber ist wird wg. der Geringfügigkeit nicht beachtet (es sei denn, es findet sich noch mehr). Eine Haftstrafe von bis zu 5 Jahren ist in Deutschland nur dann möglich/üblich, wenn es sich um mehr als den reinen Besitz handelt - dazu zählt z.B. die gewerbliche Absicht, eine gewisse Struktur mit "Helfern" und auch Waffenbesitz - der einfache Konsument wird also nicht gleich weggesperrt -> selbst der "kleine Dealer" kommt nach deutschem Recht meist noch ganz gut weg, Standardstrafen wären z.B. 90 Tage und ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis. Erst beim Zweiten Mal kommen wir den Strafen schon näher - allerdings auch nur äusserst selten an die 5 Jahre - und auch nicht bei 1 Gramm -> selbst in Bayern nicht, und auch dann nicht, wenn ich das Zeug Angie Merkel persönlich verkaufe... PS: Kann man alles auf diversen staatlichen, sicher auch privaten Internetseiten nachlesen - oder bei den Polizeidienststellen, Anwaltskammern etc erfragen. [/QUOTE]
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