Wie Deutsche Rentner in Ausland vom deutschen Fiskus über das Ohr gehauen werden!

Didier

Benutzer
Etwa 1,5 Millionen deutsche Senioren leben im Ausland, rund 500.000 davon sind in Deutschland steuerpflichtig. Von ihnen wiederum hat bislang jeder vierte Post aus Neubrandenburg bekommen. Nur mit wenigen Ländern hat Deutschland verabredet, dass Renten vor Ort versteuert werden, darunter etwa Spanien und die Schweiz.

Meine Mutter, 76 alt und Rentnerin lebt in Frankreich wo Sie von Ihrer deutschen Rente lebt.

Gestern erhielt Sie dann zwei "unangenehme Briefe", auf einem der Briefe befand sich ein Aukleber "PRIORITY".

Die beiden Briefe stammen vom Finansamt Neubrandenburg (RiA).
Das Finanzamt sendete meiner Mutter darin zwei Steuerbescheide für die Jahre 2005 und 2006.

Die Rente meiner Mutter liegt unter 1000 Euro / Monat und seit dem Sie in Rente ist musste Sie in Deutschland noch nie Steuern für Ihre Rente bezahlen geschweige denn nachzahlen.

Für das Jahr 2005 verlangt der Fiskus 1.100,00 Euro idem für das Jahr 2006.

Nun ja, dann dürften da ja bald nach kurzer Zeit noch die Steuernachforderungen für die Jahre 2007 bis 2011 eintreffen. Somit würde das Finanzamt Neubrandenburg 7.700,00 Euros nachfordern.

Ich dachte mir daß dieses SICHER nicht auf meine Mutter zutreffen kann und machte mich dann auf dem Internet auf die Suche.

Dabei stieß ich dann auf folgenden Artikel: Hunderttausende Auslandsrentner in der Steuerfalle

Dieser Artikel müsste eigentlich heißen: " Wie Deutsche Rentner in Ausland vom deutschen Fiskus über das Ohr gehauen werden!"

Hier ein kurzer Auschnitt aus dem voher erwähnten Artikel:

Vom steuerpflichtigen Anteil dürfen Rentner jedoch noch den Grundfreibetrag abziehen. Für 2011 betrug dieser 8004 Euro. Wer also nur 50 Prozent seiner Rente versteuern muss, zahlt erst für jenen Anteil Steuern, der über 16.008 Euro hinausgeht. Die Folge ist, dass die meisten Rentner keine Steuern bezahlen müssen.

Beschränkte Steuerpflicht

Doch hier versteckt sich nun die Steuerfalle für Auslandsrentner. Denn sie gelten als beschränkt steuerpflichtig. Das hört sich zunächst gut an, es klingt, als ob man damit weniger Steuern bezahlen müsste. Doch genau das Gegenteil ist der Fall. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten nämlich diesen Grundfreibetrag nicht.
Das bedeutet, dass sie auf den steuerpflichtigen Teil ihrer Rente vom ersten Euro an Steuern bezahlen müssen, und damit schon für Kleinstrenten Steuern fällig werden. Von den 5760 Euro Jahresrente wurden bei Stanko B. also zwar 50 Prozent steuerfreier Anteil abgezogen. Für die restlichen 2880 Euro wurden dann jedoch vom ersten Euro Steuern berechnet. So kam es zu der Nachforderung von über 3000 Euro für die vier Jahre von 2007 bis 2010.
Doch es gibt einen Ausweg. Denn Betroffene können einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Voraussetzung dafür, dass dieser gewährt wird, ist, dass ihr gesamtes Welteinkommen im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegt, oder aber, dass die Einkommen, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen – also z.B. eine zusätzliche Rente im Heimatland oder aber Kapitaleinkommen dort – geringer als 8004 Euro sind.

Interessant ist dabei folgender Satz:

Doch es gibt einen Ausweg. Denn Betroffene können einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen.

Es gibt für im Ausland lebende Renter sozusagen zwei Steuerphlichtgruppen und zwar
a) die unbeschränkte Steuerpflicht
a) die beschränkte Steuerpflicht

Das Finanzamt hat bewusst, davon gehe ich mal aus ( meine Meinung ), die Steuerbescheide so ausgestellt das Sie für die Berechnung der zu zahlenden bzw. nachzuzahlenden Steuern die beschränkte Steuerpflicht angewendet! Dieses klingt zuerst einmal so als wäre dieses von Vorteil ist es aber nicht für die meisten Rentner deren Jahreseinkommen unter 16.008 liegt.

Es habe noch etlich andere Artikel gefunden, einige sprechen von Steuerfalle, für mich ist dieses aber "Bet...".

Gestern habe ich einen Steuerberater in Deutschland über Intenet ermittelt und dieser wird in den nächsten Tagen für meine Mutter tätig. Der Steuerberater sagte mir, nachdem ich den Sachverhalt meiner Mutter schilderte, daß meine Mutter keinen einzigen Euro zu zahlen hat.

Hier das Angebot des Finanzberaters:

Sollten Sie uns beauftragen werden folgende Arbeiten für Sie erledigt:

1. Korrespondenz sowie Schriftverkehr mit dem FA Neubrandenburg

2. Einsprüche gegen die Einkommensteuerbescheide 2005-2006

3. Erstellung der Bescheinigungen EU-EWR 2005 – 2011

4. Erstellung der Steuererklärungen 2007 - 2011

5. Beantragung der unbeschränkten Steuerpflicht nach amtlichen Vorschriften

6. Prüfung der geänderten Steuerbescheide 2005-2006

7. Prüfung der Steuerbescheide 2007 - 2011

Ich möchte sie bitten, gemäß dem auf unserer Homepage aufgeführtem Individualangebot, für die Jahre 2005-2011, ein Honorar i.H.v. 900,00 € zu überweisen an ....
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Mein Schlußwort:
Kürzlich wurde dem Fiskus wieder einamal eine CD deutscher Mitbürger mit schweitzer Konten zugespielt .... um Steuerbetrüger zu jagen ... Und wer jagt den Fiskus?

Was mir an der Vorgehensweise de Finanzamtes missfällt ist die "brutale und kalte" Vorgehensweise. Hätten die Rentner nicht erst einmal über die Sachlage der
zwei Steuerphlichtgruppen und zwar
a) die unbeschränkte Steuerpflicht
a) die beschränkte Steuerpflicht
informiert werden sollen, anstatt wie von einem D-Zug überrollt zu werden?
 
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