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Rechte, Gesetzte + Justiz
[WICHTIG] ACTA-Hintergründe und Petition
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<blockquote data-quote="Gegen ACTA" data-source="post: 125065" data-attributes="member: 3863"><p>Ist dir eigentlich Bewusst worum es in ACTA überhaupt im Detail geht ? Ich meine damit was genau damit überhaupt verändert wird. Es geht nicht nur um das Uhrheberrecht. In ACTA wurde das nur sehr schwammig formuliert.</p><p></p><p>Ich bin selber Künstler. Bin aber trotzdem GEGEN ACTA. Aus dem ganz einfachen Grund das:</p><p></p><p>Garnicht genau klar ist worum es sich in dem Gesetzestext handelt. Selbst die Politiker die daran mitentschieden haben wahren sich nicht über alles im Klahren da einige Punkte entworfen wurden ohne das diese dazu Zugang hatten. Und bei einem Gesetz das keine transparenz hat ist etwas bei dem es gefährlich wird.</p><p></p><p>Es stellt es einen schwehren eingriff in die Privatspähre da. Vergleichbar mit dem brechen des Postgeheimnisses. Keine Firma sollte das Recht eingeräumt bekommen meine Daten zu "überwachen". So etwas sollte nur staatlichen Institutionen eingeräumt werden (Beispielsweise der Polizei durch richterlichen Beschluß). Siehe dazu: § 100a StPO</p><p></p><p><em>Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn</em></p><p><em></em></p><p style="text-align: center"><em>1. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht, oder durch eine Straftat vorbereitet hat,</em></p> <p style="text-align: center"><em>2. die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt und</em></p> <p style="text-align: center"><em>3. die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre </em></p><p><em>.</em></p><p></p><p>des weiteren:</p><p></p><p><em>§ 100b</em></p><p><em>(1) Maßnahmen nach § 100a dürfen nur auf <strong>Antrag der Staatsanwaltschaft</strong> durch das Gericht angeordnet werden.</em></p><p>~ Strafprozeßordnung</p><p></p><p>Wieso sollte ich jetzt hier auf einmal der RIAA, Sonny oder irgend einem Provider etwas zu hand geben was NUR die Polizei darf ? Und das auch NUR auf Anordnung bzw. Beschluß. So wichtig ist mir das Uhrheberrecht als Künstler nun auch wieder nicht das dadurch etwas so wichtiges wie meine Privatspähre nicht mehr gewart würde. Acta würde nämlich auch Provider für das Veranwortlich machen was deren Kunden downloaden. Diese müssten dann sozusagen das verhalten dieser "überwachen". Somit würden bereits alle Kunden under Verdacht stehen. Egal ob sie nun schuld wären oder nicht. Das geht weit über das Uhrheberrecht hinaus. Ich kann die Post ja auch nicht dafür Verantwortlich machen was ihre Kuden verschicken ? Es sei den diese hätte das Recht jen Brief und jedes Paket zu überprüfen. Mit dem Postgeheimnis währe es dann wohl vorbei.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Gegen ACTA, post: 125065, member: 3863"] Ist dir eigentlich Bewusst worum es in ACTA überhaupt im Detail geht ? Ich meine damit was genau damit überhaupt verändert wird. Es geht nicht nur um das Uhrheberrecht. In ACTA wurde das nur sehr schwammig formuliert. Ich bin selber Künstler. Bin aber trotzdem GEGEN ACTA. Aus dem ganz einfachen Grund das: Garnicht genau klar ist worum es sich in dem Gesetzestext handelt. Selbst die Politiker die daran mitentschieden haben wahren sich nicht über alles im Klahren da einige Punkte entworfen wurden ohne das diese dazu Zugang hatten. Und bei einem Gesetz das keine transparenz hat ist etwas bei dem es gefährlich wird. Es stellt es einen schwehren eingriff in die Privatspähre da. Vergleichbar mit dem brechen des Postgeheimnisses. Keine Firma sollte das Recht eingeräumt bekommen meine Daten zu "überwachen". So etwas sollte nur staatlichen Institutionen eingeräumt werden (Beispielsweise der Polizei durch richterlichen Beschluß). Siehe dazu: § 100a StPO [I]Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn [/I] [CENTER][I]1. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht, oder durch eine Straftat vorbereitet hat, 2. die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt und 3. die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre [/I][/CENTER] [I].[/I] des weiteren: [I]§ 100b (1) Maßnahmen nach § 100a dürfen nur auf [B]Antrag der Staatsanwaltschaft[/B] durch das Gericht angeordnet werden.[/I] ~ Strafprozeßordnung Wieso sollte ich jetzt hier auf einmal der RIAA, Sonny oder irgend einem Provider etwas zu hand geben was NUR die Polizei darf ? Und das auch NUR auf Anordnung bzw. Beschluß. So wichtig ist mir das Uhrheberrecht als Künstler nun auch wieder nicht das dadurch etwas so wichtiges wie meine Privatspähre nicht mehr gewart würde. Acta würde nämlich auch Provider für das Veranwortlich machen was deren Kunden downloaden. Diese müssten dann sozusagen das verhalten dieser "überwachen". Somit würden bereits alle Kunden under Verdacht stehen. Egal ob sie nun schuld wären oder nicht. Das geht weit über das Uhrheberrecht hinaus. Ich kann die Post ja auch nicht dafür Verantwortlich machen was ihre Kuden verschicken ? Es sei den diese hätte das Recht jen Brief und jedes Paket zu überprüfen. Mit dem Postgeheimnis währe es dann wohl vorbei. [/QUOTE]
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