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<blockquote data-quote="lukas2" data-source="post: 90824" data-attributes="member: 2603"><p>Wenn man mit mehr oder weniger Bekannten zusammen wohnt geht es nur mit Vertrauen oder Vertrag.</p><p>Bei Dir war es unberechtigtes Veertrauen. Fazit: Du bist der Vertragspartner beim Telefonanbieter, Du mußt zahlen.Die Polizei wird sich für nicht zuständig erklären, da es um eine zivilrechtliche Schadensersatzforderun geht, die Du gegen deinen Mitbewohner geltend machen kannst.</p><p>Probleme dabei sind: </p><p>1.Du brauchst die ladungsfähige Anschrift.</p><p>2.Du mußt Beweise beibringen, die belegen,daß nur der Verklagte die betreffenden Kosten verursacht hat.</p><p>3.Selbst wenn Du einen solchen Prozeß gewinnst, bekommst Du eventuell nie einen Cent, da der </p><p>Verklagte sich ständig unter der Pfändungsgrenze bewegt.</p><p>Eine berechtigte Forderung kann man dann auch mit Verlust an ein Inkassounternehmen verkaufen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="lukas2, post: 90824, member: 2603"] Wenn man mit mehr oder weniger Bekannten zusammen wohnt geht es nur mit Vertrauen oder Vertrag. Bei Dir war es unberechtigtes Veertrauen. Fazit: Du bist der Vertragspartner beim Telefonanbieter, Du mußt zahlen.Die Polizei wird sich für nicht zuständig erklären, da es um eine zivilrechtliche Schadensersatzforderun geht, die Du gegen deinen Mitbewohner geltend machen kannst. Probleme dabei sind: 1.Du brauchst die ladungsfähige Anschrift. 2.Du mußt Beweise beibringen, die belegen,daß nur der Verklagte die betreffenden Kosten verursacht hat. 3.Selbst wenn Du einen solchen Prozeß gewinnst, bekommst Du eventuell nie einen Cent, da der Verklagte sich ständig unter der Pfändungsgrenze bewegt. Eine berechtigte Forderung kann man dann auch mit Verlust an ein Inkassounternehmen verkaufen. [/QUOTE]
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