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Wer darf nicht zum Babyschwimmen?
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<blockquote data-quote="Anna" data-source="post: 51648"><p>Wer darf nicht kommen? </p><p>- Personen mit Chlor- oder Ozonallergie </p><p>- Personen mit Trommelfelldefekten </p><p>- Personen mit offenen Verletzungen </p><p>- Personen mit Herpesinfektionen (Lippenbläschen oder ähnliches, Genitalherpes ...) </p><p>- Personen mit Pilzerkrankungen (z. B. Soor, Windeldermatitis, Pilzbefall des Ohres...) </p><p>- Personen mit Infektionskrankheiten (z. B. Mittelohrentzündung, Windpocken, 3-Tage-Fieber, Durchfall,</p><p>Schnupfen, Erkältung, ...) </p><p>- erst wieder am vierten Tag nach der Impfung (bei Aktiv-Impfung "Polio" 6 Wochen Karenzzeit bedenken) </p><p>- erst drei Tage nach fieberhaften Erkrankungen. </p><p></p><p>Bei Atemfunktionsstörungen, bei Herzfehlern und im Zweifelsfalle den Kinderarzt befragen. Bei manchen Schwimmgruppen ist es üblich/erforderlich ein Gesundheitszeugnis oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kinderarztes mitzubringen.</p><p></p><p>Ein Kind mit einer Behinderung kann am Babyschwimmen teilnehmen, sofern seitens des behandelnden Arztes nichts dagegen spricht.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anna, post: 51648"] Wer darf nicht kommen? - Personen mit Chlor- oder Ozonallergie - Personen mit Trommelfelldefekten - Personen mit offenen Verletzungen - Personen mit Herpesinfektionen (Lippenbläschen oder ähnliches, Genitalherpes ...) - Personen mit Pilzerkrankungen (z. B. Soor, Windeldermatitis, Pilzbefall des Ohres...) - Personen mit Infektionskrankheiten (z. B. Mittelohrentzündung, Windpocken, 3-Tage-Fieber, Durchfall, Schnupfen, Erkältung, ...) - erst wieder am vierten Tag nach der Impfung (bei Aktiv-Impfung "Polio" 6 Wochen Karenzzeit bedenken) - erst drei Tage nach fieberhaften Erkrankungen. Bei Atemfunktionsstörungen, bei Herzfehlern und im Zweifelsfalle den Kinderarzt befragen. Bei manchen Schwimmgruppen ist es üblich/erforderlich ein Gesundheitszeugnis oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kinderarztes mitzubringen. Ein Kind mit einer Behinderung kann am Babyschwimmen teilnehmen, sofern seitens des behandelnden Arztes nichts dagegen spricht. [/QUOTE]
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