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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 3155"><p>Das ist ein Thema , dass nicht sehr angenehm ist , aber man muss sich doch einmal damit beschäftigen . </p><p>Es wird sehr leicht immer verdrängt , bzw. - totgeschwiegen --.</p><p></p><p>Aus gegebenem Anlass musste ich mich damit befassen . </p><p>1. Frage : Was kostet eine heute eine Bestattung ?</p><p>Für eine durchschnittliche Bestattung müssen Angehörige heute mit etwa 5000 EURO rechnen . Mit einer zeitgemässen Sterbegeld - Vorsorge nehmen sie den Angehörigen die finanzielle Last in einer schmerzlichen Zeit . Jede Kommune ist</p><p>frei in der Gestaltung ihrer Gebühren . Die Unterschiede können mitunter mehrere 100 Prozent betragen .</p><p>Bestattungsinstitute geben jederzeit gerne detailliert Auskunft über die jeweiligen gültigen Preise .</p><p>Kommunale Gebühren sind : Herrichtung der Grabstelle , Benutzung der Trauerkapelle , Nutzung der Friedhofs-</p><p>einrichtungen . Einäscherungsbeühren, Beisetzung der Urne ,etc. </p><p>Amtliche Genehmigungs - und Beglaibigungsgebühren , Gebühren zum Erwerb einer Grabstätte .</p><p>Privatleistungen : Anzeige in der Tageszeitung, Trauerredner, Blumenschmuck, Bewirtung zur Trauertafel .</p><p>Begrünung der Grabstätte und Pflege , Errichtung und Beschriftung des Grabmals .</p><p>Welche Papiere werden benötigt ? . Ein Grossteil der Formalitäten können sie auch dem Bestattungsinstitut überlassen .</p><p>Folgende Dokumente sollten sie bereithalten . Personalausweis , Geburtsurkunde , Familienstammbuch , alle </p><p>Versicherungsunterlagen , Grabnummer .</p><p>Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus , Alten - oder Pflegeheim regelt die Verwaltung die unmittelbar notwendigen</p><p>Formalitäten . Tritt der Tod im häuslichen Umfeld ein , muss sofort ein Arzt geholt werden um die erforderliche </p><p>Todesbescheinigung auszustellen . Ist ein unnatürlicher Tod eingetreten , ist die Kriminalpolizei zu verständigen .</p><p>Erst nach Freigabe durch die Staatsanwaltschaft kann die Beisetzung erfolgen .</p><p>Alle Institutionen , Behörden , Versicherungsunternehmen und Vereine , bei dem der Verstorbene gemeldet ist ,</p><p>müssen über dessen Tod informiert werden .</p><p>Selbstverständlich übernehmen die Beerdigungsinstitute diese Aufgabe gern für sie und entlasten sie</p><p>in dieser schmerzlichen Zeit .</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 3155"] Das ist ein Thema , dass nicht sehr angenehm ist , aber man muss sich doch einmal damit beschäftigen . Es wird sehr leicht immer verdrängt , bzw. - totgeschwiegen --. Aus gegebenem Anlass musste ich mich damit befassen . 1. Frage : Was kostet eine heute eine Bestattung ? Für eine durchschnittliche Bestattung müssen Angehörige heute mit etwa 5000 EURO rechnen . Mit einer zeitgemässen Sterbegeld - Vorsorge nehmen sie den Angehörigen die finanzielle Last in einer schmerzlichen Zeit . Jede Kommune ist frei in der Gestaltung ihrer Gebühren . Die Unterschiede können mitunter mehrere 100 Prozent betragen . Bestattungsinstitute geben jederzeit gerne detailliert Auskunft über die jeweiligen gültigen Preise . Kommunale Gebühren sind : Herrichtung der Grabstelle , Benutzung der Trauerkapelle , Nutzung der Friedhofs- einrichtungen . Einäscherungsbeühren, Beisetzung der Urne ,etc. Amtliche Genehmigungs - und Beglaibigungsgebühren , Gebühren zum Erwerb einer Grabstätte . Privatleistungen : Anzeige in der Tageszeitung, Trauerredner, Blumenschmuck, Bewirtung zur Trauertafel . Begrünung der Grabstätte und Pflege , Errichtung und Beschriftung des Grabmals . Welche Papiere werden benötigt ? . Ein Grossteil der Formalitäten können sie auch dem Bestattungsinstitut überlassen . Folgende Dokumente sollten sie bereithalten . Personalausweis , Geburtsurkunde , Familienstammbuch , alle Versicherungsunterlagen , Grabnummer . Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus , Alten - oder Pflegeheim regelt die Verwaltung die unmittelbar notwendigen Formalitäten . Tritt der Tod im häuslichen Umfeld ein , muss sofort ein Arzt geholt werden um die erforderliche Todesbescheinigung auszustellen . Ist ein unnatürlicher Tod eingetreten , ist die Kriminalpolizei zu verständigen . Erst nach Freigabe durch die Staatsanwaltschaft kann die Beisetzung erfolgen . Alle Institutionen , Behörden , Versicherungsunternehmen und Vereine , bei dem der Verstorbene gemeldet ist , müssen über dessen Tod informiert werden . Selbstverständlich übernehmen die Beerdigungsinstitute diese Aufgabe gern für sie und entlasten sie in dieser schmerzlichen Zeit . [/QUOTE]
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