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<blockquote data-quote="Gast977" data-source="post: 116552"><p>Deine eigenen kannst du einsehen, in dem du eine Eigenauskunft bezüglich</p><p>des Bundeszentralregisters bei deinem Einwohnermeldeamt holst. Die</p><p>anderer kannst du gar nicht einsehen.</p><p></p><p>Ist es aber nur eine Polizeiakte und es würde zu einer Anklage kommen, kannst du diese nicht einsehen, das dürfte nur dein Anwalt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Gast977, post: 116552"] Deine eigenen kannst du einsehen, in dem du eine Eigenauskunft bezüglich des Bundeszentralregisters bei deinem Einwohnermeldeamt holst. Die anderer kannst du gar nicht einsehen. Ist es aber nur eine Polizeiakte und es würde zu einer Anklage kommen, kannst du diese nicht einsehen, das dürfte nur dein Anwalt. [/QUOTE]
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