Vorsorgevollmacht

Babel

Aktives Mitglied
Erschrecket Euch nicht, aber irgendwann muß man sich mit diesem Thema konfrontieren.

Habt Ihr eine Vorsorgevollmacht hinterlegt ?
Wenn man im Streben liegt, wird einem ziemlich egal sein, was mit einem passiert.

Aber was ist, wenn man schwer dement wird.
In dem Fall stirbt man noch lange nicht, darf auch nicht das Sterben bestimmen wollen.
Hier hilft Vollsorgevollmacht nicht.
Aber man will ja die Nächsten nicht mit der schweren Pflege belasten.
 

Babel

Aktives Mitglied
Wie man sieht, bin ich dabei mich zu informieren, wie eine Vorsorgevollmacht sinnvoll zu gestalten ist.
Diese soll man an sich selbst in jungen Jahren auch erstellen, denn auch jungen Leuten könnte etwas zustoßen.

Aber bezüglich Demenz, das ist nur wie eine Körperteil Behinderung; es gibt auch Leute, die körperlich schwer behindert
sind, können sich nicht mehr artikulieren, geistig aber total gesund, hören und verstehen alles mit!
Da man noch lange nicht im Sterben liegt, .... sind die Pflege, -dauer, -Aufwand, ... ein riesen Problem. :eek:
 
G

Gast327

Guest
Vor einigen Jahren hatten wir in der Familie einen Fall von Herzinfarkt, der zu spät in die Klinik kam und danach 2 einhalb Jahre im Koma lag, bis der Körper versagte. Er hatte keine Vorsorgevollmacht und seine Familie konnte nicht mehr bestimmen, ob oder wann die Maschinen abgestellt werden sollten.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatten wir noch nie was von einer Vorsorgevollmacht gehört. Danach haben wir ganz schnell eine gemacht bei unserem "Verein zur Betreuung Volljähriger." Habe hin und her überlegt, was unsere Kinder wohl dazu sagen. Unser Jüngster hat auch gleich gemault, dann hätte er ja im Falle eines Falles überhaupt nichts mehr zu bestimmen. Als ich ihm dann aber erklärte, dass er sich dann auch nicht mit seinem Bruder auseinandersetzen muss, war ers zufrieden.
Jetzt bin ich beruhigt: Wenn ich nicht mehr reden kann, wissen wildfremde Menschen, was ich im gesunden Zustand bestimmt habe und sie werden es ausführen müssen. Die Kontrollen sind recht scharf.
Wir wurden seitenlang ausgefragt, was gemacht werden soll, was wir am liebsten hätten, bis zu unseren Musikwünschen. Und ich wage zu behaupten, dass völlig fremde Personen ganz leidenschaftslos besser agieren können als die engsten Familienmitglieder. Und falls sich beide Parteien zusammentun könnten, wäre es natürlich ideal. Auch wenn ich dann nichts mehr davon merke.

Das Gefühl, alles geregelt zu haben sowie das Testament fertig zu haben, verhilft uns zu Ruhe und Zufriedenheit.
 

Babel

Aktives Mitglied
Hallo Treff,
dann kannst Du uns ja sagen, bei wem Du die Vollsorgevollmacht hat machen lassen.

Ich dachte das muss zur Vermeidung von Urkundefälschung, beim Notar beurkundet werden.
Aber ein Notar ist kein Arzt, es gibt soviele Fragen vorher zu beantworten, die man ohne ärztliche Beratung an sich nicht korrekt entscheiden kann.

(in der mir vorliegenden Beispielvordruck steht kein Musikwunsch drin. Das bezieht sich eher auf eine Beerdigungszeremonie.)

Mich interessiert vor allem aber das VOR dem Sterben. Z.B. ob man am Leben erhalten werden will.
Bei Ja:
inwieweit und auf welche Weise: Bluttransfution ? Dialyse ? künstliche Beatmung ? künstliche Ernährung ?
Schmerzmittel ? ...
Bei Nein:
Ab welcher Situation ? wo will man sterben, ...

Nicht einfach das Sterben ! Daher verdrängt die meisten Leute dieses Thema.
 
G

Gast327

Guest
Hallo Babel,

Die Vollmacht besprichst du am besten mit dem Hausarzt deines Vertrauens. Der sollte all deine Fragen beantworten können. Danach vom Notar beglaubigt bist du in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Diese Vollmacht wird gebraucht, um die Ärzte abzusichern, falls du nicht mehr ansprechbar bist und der Rest der Familie sich nicht einigen kann, wie du weiter behandelt werden sollst. (Es gab leider zu viele Fälle, wo Ärzte von der Erfolglosigkeit ihrer Bemühungen überzeugt waren, aber nichts unterlassen durften, weil grosse Rechtsunsicherheit bestand.) Hast du aber eine beglaubigte Vollmacht zu Lebzeiten gemacht mit genauen Angaben, wie mit dir verfahren werden soll, auch wenn du nicht mehr ansprechbar bist, muss man deinem Willen gemäß handeln.

Unser "Verein zur Betreuung Volljähriger" ist etwas anderes. Er hilft, wenn man geschäftsunfähig wird, (Schlaganfall o. ä.), wenn man sich einfach nicht mehr alleine zurechtfinden kann, aber keine unmmittelbare Lebensgefahr besteht.

Ja, das Thema ist nicht leicht, deswegen höre ich hier auf. Schade, ich hätte dir gerne die Ängste und Besorgnisse abgenommen, aber nicht in einem so offenen Forum. Ganz liebe Grüße von Treff
 

Babel

Aktives Mitglied
Vielen Dank Treff für Deine hilfreichen Infos
Zwar bin ich noch kern gesund, dennoch muß ich anfangen mit dem Thema zu beschäftigen, bevor es zu spät ist.
Danke nochmals.
 

Babel

Aktives Mitglied
hatte mit den Bekanten über dieses ernste Thema gesprochen, darunter bekam man folgende nicht uninteressante Vorschläge:
man könnte dem/der verbliebenen Partner/in eine/n neune/n Partner/in zugestehen;
man könnte nach Ausland bringen lassen für das erwünschte Sterben.
...
Vielleicht nicht jederman Geschmack.
 
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