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Rechte, Gesetzte + Justiz
Verkäuferin verweigert Annahme von Kleingeld
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<blockquote data-quote="ghost1965" data-source="post: 125118" data-attributes="member: 3924"><p>grundsätzlich gilt erstmal der euro wie auch der cent als zahlungsmittel. richtig ist die aussage (es ist eine empfehlung) das weder 500.-€ scheine angenommen werden müssen (wegen fälschungen) der betreiber ggf. auf dem schaden sitzen bleibt....das die begründung für die nummer mit den großen scheinen.</p><p></p><p>bei münzen gibt es eine grenze von bis....hier kommt es drauf an...</p><p></p><p>beispiel: du kaufst im supermarkt an einem samstag ein......holst ne tüte raus mit kleingeld....das kann der kassierer ablehnen, da es den betrieblichen ablauf unangemessen stört. hier halte ich 50 münzen als grenze für angemessen. das kann jeder schnell zählen.</p><p></p><p></p><p>wenn nichts an der tanke oder kasse los ist, gilt wie oben beschrieben....gängiges zahlungsmittel und muss somit in angemessenen rahmen angenommen werden.</p><p></p><p>die EU richlinie hierzu:</p><p></p><p>Münzen haben in Kleingeld (Cent/Euro) eine Schuldbefreiende Wirkung laut Münzgesetz bzw. die EG-Verordnung Nr. 974/98. Dabei darf die Menge der Münzen die Anzahl von 50 Stück nicht überschreiten.</p><p></p><p>In der Praxis weist z.B. die Metro darauf hin, dass sie Cent bis zu einem Höchstbetrag von 5 Euro in Cent und 20 Euro in Euro Münzen annimmt.</p><p></p><p>Münzen müssen aber angenommen werden, wenn es sich nicht um Sonderprägungen handelt!!! Der Supermarktleiter kann Dich nicht rausschmeißen, weil ihm Deine normalen Eurostücke nicht passen - nur weil er Dir Hausverbot erteilt <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite14" alt=";)" title="Zwinkern ;)" loading="lazy" data-shortname=";)" /></p><p></p><p></p><p>hoffe das hilft dir etwas.....</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="ghost1965, post: 125118, member: 3924"] grundsätzlich gilt erstmal der euro wie auch der cent als zahlungsmittel. richtig ist die aussage (es ist eine empfehlung) das weder 500.-€ scheine angenommen werden müssen (wegen fälschungen) der betreiber ggf. auf dem schaden sitzen bleibt....das die begründung für die nummer mit den großen scheinen. bei münzen gibt es eine grenze von bis....hier kommt es drauf an... beispiel: du kaufst im supermarkt an einem samstag ein......holst ne tüte raus mit kleingeld....das kann der kassierer ablehnen, da es den betrieblichen ablauf unangemessen stört. hier halte ich 50 münzen als grenze für angemessen. das kann jeder schnell zählen. wenn nichts an der tanke oder kasse los ist, gilt wie oben beschrieben....gängiges zahlungsmittel und muss somit in angemessenen rahmen angenommen werden. die EU richlinie hierzu: Münzen haben in Kleingeld (Cent/Euro) eine Schuldbefreiende Wirkung laut Münzgesetz bzw. die EG-Verordnung Nr. 974/98. Dabei darf die Menge der Münzen die Anzahl von 50 Stück nicht überschreiten. In der Praxis weist z.B. die Metro darauf hin, dass sie Cent bis zu einem Höchstbetrag von 5 Euro in Cent und 20 Euro in Euro Münzen annimmt. Münzen müssen aber angenommen werden, wenn es sich nicht um Sonderprägungen handelt!!! Der Supermarktleiter kann Dich nicht rausschmeißen, weil ihm Deine normalen Eurostücke nicht passen - nur weil er Dir Hausverbot erteilt ;-) hoffe das hilft dir etwas..... [/QUOTE]
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