Urlaub bleibt auch bei längerer Krankheit erhalten

Joaquin

Administrator
Teammitglied
Für Arbeitnehmer bleibt nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes, der Anspruch auf bezahlte Urlaubstage auch bei längerer Krankheit erhalten. Der EuGH hat damit die bisher gängige Regelung in Deutschland gekippt wo der Urlaub bei längerer Krankheit einfach verfiel bzw. verrechnet wurde. Nach der Ansicht des Gerichtshofes kann der Urlaubsanspruch jedoch nicht verfallen, wenn der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit hatte, seine Urlaubstage tatsächlich zu nehmen.
 
Oben