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<blockquote data-quote="Herbert" data-source="post: 121387" data-attributes="member: 3678"><p>Nein, die Lebensgefährtin bzw. neue Frau deines Vaters kann nicht herangezogen werden, da sie, wie bereits richtig gesagt wurde, für dich nicht zuständig ist, also nicht unterhalspflichtig ist. Das ist nur dein Vater. Wenn er nicht zahlen kann, da er monatlich nur 900€ verdient, dann kannst du leider, auch wenn du einen Unterhaltstitel haben solltest, in der Zeit nicht für Unterhalt aufkommen, da er das Recht auf einen Selbstbehalt hat, um seine laufenden Kosten zahlen zu können. </p><p>Am besten ist, du und deine Mutten setzt euch mit dem Jugendamt in Verbindung und fragt nach, was ihr machen könnt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Herbert, post: 121387, member: 3678"] Nein, die Lebensgefährtin bzw. neue Frau deines Vaters kann nicht herangezogen werden, da sie, wie bereits richtig gesagt wurde, für dich nicht zuständig ist, also nicht unterhalspflichtig ist. Das ist nur dein Vater. Wenn er nicht zahlen kann, da er monatlich nur 900€ verdient, dann kannst du leider, auch wenn du einen Unterhaltstitel haben solltest, in der Zeit nicht für Unterhalt aufkommen, da er das Recht auf einen Selbstbehalt hat, um seine laufenden Kosten zahlen zu können. Am besten ist, du und deine Mutten setzt euch mit dem Jugendamt in Verbindung und fragt nach, was ihr machen könnt. [/QUOTE]
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