Unterhaltsschulden?

paule231

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Hallo Leute hier im Forum.

Ich bin neu hier und gebe zu die SuFu nicht benutzt zu haben :)

Also...
mein Vater,nein tut mir leid, erzeuger hat seit 12 jahren keinen unterhalt gezahlt und ist jetzt mittlerweile bei knapp 18.000 Euro Unterhaltsschulden angekommen.
Die letzten Jahre "konnte" er nicht zahlen da er nur 900 € verdient!
Er ist verheiratet und seine Frau geht als Altenpflegerin arbeiten. zusammen haben sie noch ein Kind was bei ihnen lebt und wohnen gemeinsam im Haus Ihrer Eltern, zahlen also keine Miete.
Kann auch die neue Lebensgefährtin meines Vaters dafür zur kasse gebeten werden da sie ja verheiratet sind? und besteht garkeine möglichkeit an das geld zu kommen unter den besagten umständen?

vielen dank!
 

Stan

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Nein, die Lebensgefährtin kann nicht zur Kasse gebeten werden, da sie Dir gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet ist.

Hast Du einen Unterhaltstitel?
 

Heinz62

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Naja - also ihr könntet solange Ersatzzahlungen vom Amt erhalten, so viel ich weiß. Habt ihr das schon versucht?

Das Amt versucht dann selbst, die Zahlungen vom Vater einzutreiben.
 

Sarin

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Die neue Lebenspartner kann nicht zu Gelde gezogen werden.

Wo es nichts zu holen gibt kann man auch nichts holen.

Ob er was zahlen muss richtet sich nach seinen Einkommen und der Düsseldorfer Tabelle.

Wenn ihr von ihm nichts bekommt springt das Sozialamt ein.
 

Herbert

Neuer Benutzer
Nein, die Lebensgefährtin bzw. neue Frau deines Vaters kann nicht herangezogen werden, da sie, wie bereits richtig gesagt wurde, für dich nicht zuständig ist, also nicht unterhalspflichtig ist. Das ist nur dein Vater. Wenn er nicht zahlen kann, da er monatlich nur 900€ verdient, dann kannst du leider, auch wenn du einen Unterhaltstitel haben solltest, in der Zeit nicht für Unterhalt aufkommen, da er das Recht auf einen Selbstbehalt hat, um seine laufenden Kosten zahlen zu können.
Am besten ist, du und deine Mutten setzt euch mit dem Jugendamt in Verbindung und fragt nach, was ihr machen könnt.
 

Utze

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Original von Herbert
Nein, die Lebensgefährtin bzw. neue Frau deines Vaters kann nicht herangezogen werden, da sie, wie bereits richtig gesagt wurde, für dich nicht zuständig ist, also nicht unterhalspflichtig ist. Das ist nur dein Vater. Wenn er nicht zahlen kann, da er monatlich nur 900€ verdient, dann kannst du leider, auch wenn du einen Unterhaltstitel haben solltest, in der Zeit nicht für Unterhalt aufkommen, da er das Recht auf einen Selbstbehalt hat, um seine laufenden Kosten zahlen zu können.
Am besten ist, du und deine Mutten setzt euch mit dem Jugendamt in Verbindung und fragt nach, was ihr machen könnt.

Ganz genau so ist es!
 
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