Umtausch nur gegen Gutschein?

Peanut

Benutzer
Guten Tag,

ich habe folgendes Problem. Und zwar habe ich mir gestern eine mangelhafte Hose in einem Ladengeschäft gekauft und es leider erst zu Hause bemerkt. Der Ladenbesitzer hat die gleiche Hose nicht mehr vorrätig und bietet mir nun an, die Hose reparieren zu lassen oder mir einen "Warengutschein" auszustellen.

Ich möchte aber mein Geld zurück, weil ich die Hose morgen brauche (eine Reparatur nützt mir also nichts) und mir dann woanders eine andere Hose kaufen möchte. Ist das nicht mein gutes Recht?

Danke für eure Antwort!

Peanut
 

RMBurger

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Also dieser Hinweis ist nicht aus dem Gesetzbuch, sondern aus meinem Wissen und Erfahrung...

Wenn ein Artikel mangelhaft ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Das heißt, der Verkäufer muss den Kauf rückgängig machen. Also Geld zurück.

Das gilt aber nur bei einem Mangen!
 

RMBurger

Neuer Benutzer
Original von RMBurger
Also dieser Hinweis ist nicht aus dem Gesetzbuch, sondern aus meinem Wissen und Erfahrung...

Wenn ein Artikel mangelhaft ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Das heißt, der Verkäufer muss den Kauf rückgängig machen. Also Geld zurück.

Das gilt aber nur bei einem Mangen!

Kurz gesagt ... sag ich doch ...

Und das geht sogar ohne Kassenbon, da der Verkäufer den Nachweis erbringen muss.

Schöne Ostertage
 
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